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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 14:57
ID: 12532



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Zitat:
Originally posted by Samsarah
Also meines Erachtens ist ein Fluchttreppenhaus auch ein notwendiges Treppenhaus und muß mindestens dessen Anforderungen erfüllen.

Grüße,
Samy
Beschreiben wir es mal so: Das Gebäude hat bei dem aktuellen Planungsstand 1 notwendiges Treppenhaus. Der zweite Rettungsweg kann über Fenster (Flur oder Zimmer) erfolgen, da die Anleiterbarkeit auf allen Geschossen gewährleistet ist.
Das zusätzliche Treppenhaus ist also lediglich als Extra geplant.

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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 17:04
ID: 12539



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Vorsicht vor vorschnellen Mutmaßungen und Interpretationen:

Wenn man gesetzestexte liest, in denen in einem Abschnitt von notwendigen treppenhäusern gesprochen wird, so heißt das noch lange nicht, das alles was nachher aufgelistet wird, sich nur auf die notwendigen Treppen bezieht. in der Passage die ich aufgelistet habe, nämlich §33 Abs. 6, wird der Begriff notwendig nicht verwendet. Es heißt "Treppen" also bezieht sich das auf alle Treppen eines Gebäudes. Genauso auch der nachfolgende Abs. 7 bezüglich Handläufe.

Ich verstehe nicht warum bei der Planung nicht einfach ein größeres Podest eingeplant wird. Wenn es kein notwendiges Treppenhaus ist, kann man sich ja auch grundsätzlich überlegen, ob man überhaupt eine Tür einplant oder nicht einfach ein offenes Treppenhaus plant.

Wenn man prinzipiell alle Gesetze in Frage stellt, denke ich geht man den falschen Weg, gerade hier in einem Forum wo hauptsächlich Studenten zu Werke sind ist es doch wichtiger die Gesetze in Beispielen zu erläutern als alles als unwichtig und Humbug abzustempeln, was wiederum dann im Studium zu schlechten Arbeiten bzw. Noten führt.

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Maks: Offline

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 17:09
ID: 12540



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Hi Tobias,
Zitat:
Der zweite Rettungsweg kann über Fenster (Flur oder Zimmer) erfolgen, da die Anleiterbarkeit auf allen Geschossen gewährleistet ist.
Bei einem Zimmer als Rettungsweg wäre ich vorsichtig. Ich weiß nicht, was du da für ein Gebäude hast. Aber bei einem Bürogebäude z.B. könntest du Probleme damit bekommen, da das Zimmer auch mal abgeschlossen sein kann. D.h. ich würde den zweiten Rettungsweg, wenn du ihn schon über das Anleitern gewährleisten willst, von einem notwendigen Flur aus zugänglich machen.
Zusätzlich muß so etwas immer mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt werden, da es sein kann, dass das Gerät zum Anleitern für gewisse Höhen gar nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung steht.
Und dann brauchst du auch vor dem Gebäude entsprechende Zufahrten und Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge.

In Ausnahmefällen kann übrigens auch ein Sicherheitstreppenhaus genehmigt werden.

Meine Empfehlung ist allerdings statt der Geschichte mit dem Anleitern einen zweiten notwendigen Treppenraum anzuordnen.

@noone

ich wußte doch, dass ich das mit der Tür im notwendigen Treppenraum irgendwo gesehen habe. Kannst du mir sagen in welchem Verlag die BauO
„in Text und Bild“ erschienen ist?

Gruß

Max
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Wilhelm Busch

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Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 17:18
ID: 12541



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Zitat:
Originally posted by Maks
...
Bei einem Zimmer als Rettungsweg wäre ich vorsichtig. Ich weiß nicht, was du da für ein Gebäude hast. Aber bei einem Bürogebäude z.B. könntest du Probleme damit bekommen, da das Zimmer auch mal abgeschlossen sein kann. ...
es ist ja nicht das Zimmer der Rettungsweg, sondern das Fenster.

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tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 18:01
ID: 12542



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Um da mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Ein Notwendiges Treppenhaus ist ein Treppenhaus, dass zu Flucht dienen kann.
Habe ich also ein schönes großes Foyer mit einer tollen Freitreppe ist dies die zusätzliche Treppe aber nicht die notwendige, da sie NICHT die Fluchtanforderungen erfüllt.
Notwendige Treppen sind also Fluchttrppenhäuser oder Treppenräume, die diesen anforderungen entsprechen!

Neben diesem ersten Fluchtweg über eine notwendige Treppe kann man je nach Höhe des Gebäudes, den zweiten Fluchtweg über das Fenster führen. Das setzt aber voraus, dass die Feuerwehr anleitern kann.

Zur ursprünglichen Frage:
Wie noone Richtig sagt, spricht nichts dagegen und dürfte auch immer sinnvoll sein, das Podest bei der Tür entsprechend breiter zu machen, so dass die hier diskutierte Frage erst garkeine rolle spielt, nur leidr kommt es manchmal vor, dass für den perfekten Grundriss diese Erweiterung nicht möglich ist. Daher ist die Auslegung der BauO doch eine interessante Frage.
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Florian Illenberger

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 20.12.2005
Uhrzeit: 18:01
ID: 12543



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Zitat:
es ist ja nicht das Zimmer der Rettungsweg, sondern das Fenster.
OK, ich präzisiere: Bei einem Fluchtweg der über ein an einen notwendigen Flur angrenzendes Zimmer führt .

Gruß

Max

edit:

@Florian

Dann würde ich doch mal die Frage nach dem "perfekten" Grundriss stellen.
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Wilhelm Busch

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