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kai-S: Offline


kai-S is on a distinguished road

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Datum: 13.11.2005
Uhrzeit: 20:59
ID: 11799



wie berechnet man den umbauten raum?

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich wüßte gerne, wie man den umbauten Raum definiert, brechnet und welche DIN zuständig ist.

Danke für die Hilfe

Kai

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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 13.11.2005
Uhrzeit: 22:41
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umbauter Raum

#2 (Permalink)
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Hallo Kai,

also wenn mich zu so später Stunde nicht alles täuscht, ist es wohl die DIN 277, die Dir da weiter hilft ...

Ganz einfach erklärt ist es das Volumen des Baukörpers, ohne kleinere Vor- und Rücksprünge. Beim der Dachberechnung wird es dann schon etwas komplizierter, also wenn Du ein schräges Dach hast, das berechnest Du dann vom gedachten Schnittpunkt von Dach und Wand darunter.

Ich hoffe doch mal, daß ich Dir etwas weiter helfen konnte.

Gruß Wencke

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Schneebiest: Offline

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Schneebiest is on a distinguished road

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Datum: 13.11.2005
Uhrzeit: 23:24
ID: 11801



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Nein, nicht nach der DIN 277, das ist der BRI (Brutto-Rauminhalt). Der umbaute Raum wird nach der II. Berechnungsverordnung berechnet.
Google mal danach, wenn Du nichts findest, tipp ich was aus meinen Uni-Unterlagen ab!

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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.11.2005
Uhrzeit: 14:00
ID: 11814



umbauter Raum #4 (Permalink)
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Ok, dann hab ich wohl jahrelang mit den falschen Vorschriften gerechnet ... ne, mal im Ernst, die 2.BV ist doch eigentlich nur für den sozialen Wohnungsbau und bei beiden geht es doch um die Berechnung des Kubus, so groß sind die Unterschiede nicht.

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Schneebiest is on a distinguished road

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Datum: 14.11.2005
Uhrzeit: 20:46
ID: 11827



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Groß sind die Unterschiede zwar nicht, aber es gibt sie, genauso wie bei den Flächenberechnungen - zum einen nach der II.BV und zum anderen nach der DIN 277!
Und nein, die II.BV gilt nicht nur für den sozialen Wohnungsbau, sie kann z.B. auch zum Zuge kommen, wenn es um die Wirtschaftlichkeit, Belastung oder Wohnfläche für steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum geht (II.BV, §1 (1,2)).
- Bei der Berechnung des BRI interessiert es z.B. nicht ob ein Dachraum genutzt wird oder nicht, er zählt zum BRI, beim umbauten Raum wird ein nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel angerechnet.
- Maßgebend ist als untere Begrenzung für den BRI die UK Kellerboden und für den umbauten Raum die OK Kellerboden....
- Bei der Berechnung des umbauten Raums wird nicht nach den Bereichen a),b),c) unterschieden, es gibt aber Bauteile, wie z.B. Balkone,die mehr als 0,5m aus der Fassade "vorspringen", die dann gesondert auszuweisen sind, aber dann am Ende nicht zum restlichen umbauten Raum addiert werden!

Wie schon anfangs gesagt, die Unterschiede sind wirklich nicht groß, aber vorhanden.

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Maks: Offline

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Maks is on a distinguished road

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Datum: 14.11.2005
Uhrzeit: 22:58
ID: 11831



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Hallo Kai,

für die Berechnung des "umbauten Raumes" wird ausschließlich die DIN 277 verwendet, zu mindestens wenn es um die Berechnung für einen Bauantrag oder eine Kostenermittlung geht. Der Begriff "umbauter Raum" sollte allerdings vermieden werden. An seine Stelle tritt der Brutto-Rauminhalt, der die Gebäudemasse samt seiner äußeren Umschließungsflächen beinhaltet.
Als Lektüre kann ich dir wärmstens das Buch "Hochbaukosten, Flächen, Rauminhalte" aus dem Vieweg-Verlag empfehlen.

Gruß

Max
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Schneebiest is on a distinguished road

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Datum: 15.11.2005
Uhrzeit: 09:03
ID: 11834



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Was die Berechnung für einen Bauantrag oder eine Kostenermittlung angeht, stimme ich MAKS im Großen und Ganzen zu. Weshalb ich hier aber in erster Linie so auf den Unterschied zw. umbauten Raum und BRI beharre ist, weil es ja auch sein könnte, daß Kai den umbauten Raum vielleicht für die Uni berechnen muss -oder eine Teilwirtschaftlickeitsberechnung aufstellen muss?!
Das Buch "Hochbaukosten, Flächen, Rauminhalte" kann ich auch wärmstens empfehlen, dort ist dann im Kapitel "Zweite Berechnungsverordnung" (im Anhang) im Paragraphen 34 "...so ist für den Wohnteil und den Geschäftsteil im Verhältnis des umbauten Raumes aufzuteilen...Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen." nachzulesen.

Da ich mir sicher bin, daß Ihr mir immer noch nicht glauben, bzw, Gehör schenken wollt, habe ich hier mal zwei Links rausgesucht, die meine Aussagen untermauern!
Berechnung BRI:
http://www.fh-luebeck.de/bau/baubetr...inhalte%20.pdf
Berechnung umbauter Raum:
http://www.fh-luebeck.de/bau/baubetr...te_flaeche.pdf

Geändert von Schneebiest (15.11.2005 um 09:18 Uhr).

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.11.2005
Uhrzeit: 13:15
ID: 11842



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Hi Schneebiest,

da du dich offensichtlich sehr intensiv mit der BVO 2 beschäftigt hast, würde mich interessieren, wofür diese gedacht ist. Die Frage bezieht sich vor Allem auf die Gebäudetypen und die 'alternative' Wirtschaftlichkeitsberechnung. Alternativ, weil auch nach der DIN 277 in Zusammenhang mit der DIN 18960 (Baunutzungskosten) eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt werden kann.
Zitat:
daß Kai den umbauten Raum vielleicht für die Uni berechnen muss
Für die Uni? In welchem Zusammenhang ist das gemeint? Als Aufgabe gestellt von der Uni, oder für ein Universitätsgebäude? Letzteres würde ich wieder auf die Frage von oben verweisen.

Gruß

Max
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