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filo: Offline
Beitrag Datum: 12.12.2005 Uhrzeit: 18:14 ID: 12300 | Social Bookmarks: Hallo, Ihr Lieben. Wo finde ich schwarz auf weiß, dass für die Ermittlung von Rohbaukosten nur BRI a (überdacht und allseitig in voller Höhe umschlossen) genommen wird? Bin mir zwar ziemlich sicher, dass es so ist, aber wenn das in irgendeinem Gesetzbuch o.ä. steht, würde ich gerne wissen wo.... Danke sehr! |
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 12.12.2005 Uhrzeit: 20:18 ID: 12301 | Social Bookmarks: Soweit ich weiß, gibt es speziell zur Ermittlung von Rohbaukosten keine gesetzliche Grundlage. Es ist ja schon ohnehin sehr schwierig festzulegen, was alles zum Rohbau gehört (Erdarbeiten, Personalkosten etc.). Generelle Grundlage zur Ermittlung von Baukosten ist die DIN 276 "Kosten im Hochbau". Hier gehören ganz klar die Kostengruppen 100, 200 und 300 zu den "Rohbaukosten", wobei bei 370 und 390 sicherlich ein paar Kosten "herausgerechnet" werden. Gruß |
Social Bookmarks: Ich hätte jetzt auch gesagt, dass man die Rohbaukosten ausschließlich über die DIN276 vorab ermittelt und dafür die Mengen aus der Planung abgreifen muß. Das ist i.d.R. für eine erste Kostenschätzung - z.B. im Wettbewerb - auch recht schnell gemacht. Für die Ermittlung der Mittel, die man als Bauherr für den Bau benötigt und ggf. bei der Ausschreibung (vorallem bei gedeckelten Bugets) vorgibt könnte ich mir aber vorstellen, dass es Richtwerte gibt, die sich am BRI orientieren.
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Beitrag Datum: 13.12.2005 Uhrzeit: 00:00 ID: 12303 | Social Bookmarks: ich empfehle wärmstens das BKI Handbuch, Kostenplanung im Hochbau. Man kann anhand vergleichbarer Objekte überschlägig rechnen, sollte eigentlich Standardwerk aller Architekten sein.... BKI Handbuch Kostenplanung im Hochbau Grundlagen. Erläuterungen zu Normen: DIN 276, DIN 277, DIN 18960. Verfahren zur Kostenermittlung und -kontrollle. Beispiele zu Kostenermittlung, -kontrolle, -steuerung. Baukosten und Recht. Hrsg.: BKI Hrsg.: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH -BKI-, Stuttgart 2003, 297 S. m. Abb. 21 cm, Kartoniert/Broschiert ISBN 3-481-01970-X | Verlagsges. Müller EUR 69,– |
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Beitrag Datum: 13.12.2005 Uhrzeit: 09:39 ID: 12306 | Social Bookmarks: Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt..... Es geht mir darum, ob der Gesetzgeber irgendwo klipp und klar sagt, dass für die Rohbaukostenermittlung (fast) ausschließlich ----BRI a-----genommen wird... und wenn ja, wo?.... |
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Hochschule/AG: "Werkstudent" Beitrag Datum: 13.12.2005 Uhrzeit: 09:49 ID: 12307 | Social Bookmarks: Als ich hab mal danach gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Die Bauordnung im Bild von Weka gibt dazu nur die Auskunft, daß für die Berechnung des Rohbauwerts der BRI nach der DIN 277 zugrunde zulegen ist. Daß aber nur a) in Verhältnis zu setzten ist steht da nicht. Habe aber überlegt, daß ja die Bauämter für ihr Gebührenerhebung den Rohbauwert wissen wollen bzw. selber ermitteln, die müssten es also wissen - mein Vorschlag : ruf doch in einem Amt an und frag Dich freundlich durch. Meistens geben die gut Auskunft! Viel Erfolg! |
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Beitrag Datum: 13.12.2005 Uhrzeit: 10:52 ID: 12308 | Social Bookmarks: Das ist ja das problem, als ich mein Praktikum gemacht habe, habe ich mitbekommen, dass der Bauamt es mal so, mal so gemacht hat, und nun wollte ich ganz genau wissen, was richtig ist, und finde nix in den DIN´s. Wobei im Schneider ja schon steht, dass man fast nur BRI a benutzten soll. Die haben sich das ja auch nicht ausgedacht, es muss doch in irgendeiner DIN stehen! Oder zumindes dass für BRI a, BRI b und BRI c verschiedene Kosten anzusetzen sind... |
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Beitrag Datum: 13.12.2005 Uhrzeit: 21:03 ID: 12316 | Social Bookmarks: ich würde die Rohbaukosten über Ausschreiben ermitteln. so kenne ich das aus dem Beruf. entweder du vergleichst mit Hilfe des BKI Handbuchs, wobei du dann die Kosten global vergleichen kannst. Wenn du aber Gewerkespezifisch ermitteln willst, dann solltest du das über eine Ausschreibung tun, in die du dann Referenzpreise einsetzt. so kommst du am genauesten an die realen Kosten. |
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Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 10:38 ID: 12333 | Social Bookmarks: Vielen Dank für eure Antworten. Leider geht es mir nicht darum, wie man in der Praxis möglichs genau die Kosten ermittelt, sondern was der gesetztgeber bezüglich Kostenschätzung mit ---BRI a--- sagt....Falls er etwas dazu sagt.... Trotzdem Danke. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 11:47 ID: 12336 | Social Bookmarks: Also das ist doch eigentlich in der Bauvorlagenverordnung geregelt. In der von Schleswig-Holstein steht: Zitat:
in der Niedersachsens: Zitat:
dass es sich um BRI handelt, dieser ist wie dort auch erwähnt wird, in der DIN 277 definiert. Da kein a, b oder c auftaucht, kann man davon ausgehen, dass der gesamte BRI gemeint ist. Zur Erinnerung: Nicht zu berücksichtigende Rauminhalte oder Bauteile: Fundamente, Kriechkeller, Stützpfeiler, Kellerlichtschacht, Eingangsstufen mit Geländer, Eingangsüberdachung, Lichtkuppeln usw. (siehe DIN277 2.7) meint Matthias | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 12:03 ID: 12337 | Social Bookmarks: Ganz interessant: der Rohbauwert wird ermittelt, damit nach Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO) die Gebühren ermittelt werden können. Hierzu hinzufügt Matthias |
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Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 12:17 ID: 12339 | Social Bookmarks: Ok, noch mal anders gefragt. Beispiel: Ich habe ein 3 geschossiges Gebäude mit Luftgeschoss, Balkon, und sehr sehr großer Dachterrasse. Für den Bauantrag würde ich zur Kostenschätzung der Rohbaukosten die Tabelle des Durchschnittlichen Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalts nehmen. (genau wie der Bauamt). Nun würde ich allein vom logischen denken nur --BRI a-- nehmen, denn sonst wären die Kosten durch BRI b und BRI c in diesem fall sehr stark verfälscht. Nun ermittelt das Bauamt die Rohbaukosten aber mit Kompletten BRI, weil 1. dadurch die Gebühren höher werden. 2.In der BauGO auch nur was über BRI steht, ohne aufteilung nach a, b und c. Aber wie schon gesagt, allein vom logischen denken darf es doch nicht sein, darum habe ich mich, und euch, gefragt, ob es irgendeine vorschrift gibt, dass man zur Rohbaukostenschätzung überwiegend ---BRI a--- nehmen soll. in der DIN 276 steht doch, dass man bei der Ermittlung der KG 300 als Bezugsgröße die BRI lt. DIN 277 nehmen soll. Und in der DIN 277 werden die BRI nach a, b und c aufgeteil. könnte man es nicht so interpretieren, dass der gesetzgeber vorgibt die kosten nach a, b und c aufgeteilt zu ermitteln? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 13:03 ID: 12340 | Social Bookmarks: OK, wir sind im Land der Auto und Fußball-Gleichnisse: Wenn Du einen Autoverkäufer fragst was das Auto kostet, erwartest Du dann, dass er Dir die Preise nach Fahrwerk, Maschine und Innenausstattung aufschlüsselt? Interessant ist doch für Dich, nur ein Wert, nämlich der, den Du in den Bauantrag einträgst. Zusätzlich musst Du den BRI nach DIN 277 (also a, b, c) ja sowieso ermitteln, gehört zu jedem Bauantrag. Wenn man BRI a einträgt ist das nach meiner Einschätzung falsch, wenn Du meinen Link verfolgst wirst Du doch die Ermittlung explizit nachvollziehen können. Ich weiß, Du möchtest gern eine Antwort wie: Ja das ist in der DIN ISO Schlagmichtot Teil1: Ermittlung der Rohbauwerte in vierhundert Schritten in Wort und Bild geregelt Ich hoffe, dass es so eine DIN/Verordnung nicht gibt! meint Matthias |
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Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 15:58 ID: 12343 | Social Bookmarks: Dass ich alle BRI ermittel und eintrage ist klar, aber ich kann doch nicht alle BRI´s mit demselben wert multiplizieren, denn ein "luftraum", z.B. Bei sehr großer Dachterrasse mit Brüstung oder bei einem Luftgeschoss, kostet lange nicht dasselbe wie echter "umbauter Raum". Wenn bei meinem Haus genauso viel Luftraum vorhanden ist, wie "echten umbauten Raum", und ich, wie der Gesetzgeber es anscheinend verlangt, BRI-gesamt mit dem € multiplitiere, wird mein Haus lt. so einer Kostenschätzung wahrscheinlich das doppelte Kosten als in Wirklichkeit. Es kann mir ja egal sein, denn eine Echte kostenermittlung würde ich ja anders machen, aber der bauamt würde die gebühren verlangen, für ein doppelt so teueres bauvorhaben, wie wirklich geplant, und es kann doch wohl irgendwie nicht sein, oder? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 14.12.2005 Uhrzeit: 17:07 ID: 12344 | Social Bookmarks: lies Dir doch einfach mal das oben verlinkte Dokument durch... |
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