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Brandwand Ich hab mal eine Frage bezüglich einer Brandwand. Mein Gebäude liegt an einer Grundstücksgrenze. Die Brandwand darf nicht höher als 7m sein. Das habe ich alles beachtet, jetzt ist nur die Frage wie das bei vor- und zurückgesetzten Räumen ist? Sprich im EG gehen die Räume zum Teil bis an die Straße, im OG jedoch nicht. Dort sind sie direkt an der Brandwand zurückgesetzt so dass noch eine Art Terrasse entsteht. Muss also nun die gesamte Brandwand in Höhe von 7m bis vorn an die Strasse gezogen werden? Danke im Vorraus! lg keen |
Brandwand heisst, dass die Trennwand zwischen zwei Einheiten erhöhte Ansprüche an den Brandschutz hat. Das bedeuted nicht, dass du nun eine Wandscheibe hinstellen musst. Bezüglich der Terrasse müsstest du nun in der LBauO nachsehen, ob die Terrasse praktisch nun auch eine gedoppelte Wand bekommen muss oder nicht. Ansonsten sind Brandwände in gewissen Abständen notwendig, steht alles in der LbauO |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Nur damit ich es richtig verstehe. Ich kann sozusagen die in meinem kurz gezeichneten Beispiel als blau dargestellte Brandwand im Og da lassen wo sie ist, und muss sie nicht bis nach vorn ziehen? Und wie ist das mit der Ansicht vom Nachbargrundstück auf diese Wand? Ich habe normalerweise Sichtbetonscheiben an meiner Fassade, zum Nachbargrundstück jedoch ist das ja sicher nicht nötig da man theoretisch anbauen könnte oder wie kann ich das lösen? In dieser Ansicht sieht es natürlich etwas unschön aus. lg keen |
Hi keen, Zitat:
Gruß Max |
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