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KingKong: Offline
Ort: Detmold Beitrag Datum: 27.02.2006 Uhrzeit: 18:05 ID: 14162 | Social Bookmarks: Hallo, brüte gerade über einen fiktiven Entwurf. Hauserweiterung durch einen Neubau. Problem unter anderem, laut Bebauungsplan darf der Anbau höchstens 60m² Grundfläche haben. Meine Frage: Wenn ich das Erdgeschoss 60 mache und das 1. und 2. Stockwerk einfach vorstehen lasse, also grösser 60 müsste es doch eigentlich gehen oder. Kennt sich jmd. mit der Problematik aus. Evtl. Tipps für die Konstruktion ?? |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.02.2006 Uhrzeit: 18:22 ID: 14163 | Social Bookmarks: Wenn es mal so einfach wäre ... Also meiner Meinung nach gilt die vertikale Projektion auch der oberen Geschosse auf die Grundfläche. |
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StarlightJD: Offline
Ort: NRW Beitrag Datum: 27.02.2006 Uhrzeit: 20:16 ID: 14168 | Social Bookmarks: Was ist denn im Bebauungsplan angegeben? Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.02.2006 Uhrzeit: 20:34 ID: 14169 | Social Bookmarks: steht im BauGB |
Social Bookmarks: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich um die projezierte Fläche handelt, sonst könnte man sich die Angaben auch sparen.
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noone: Offline
Beitrag Datum: 28.02.2006 Uhrzeit: 12:01 ID: 14184 | Social Bookmarks: Was bzw. wie mit Vorsprüngen umgegangen wird, bzw was die Grundfläche eines Gebäudes ist, steht im BAUGESETZBUCH. Da sollte man dann schon mal reinlesen anstatt sich wilden Spekulationen zu unterwerfen. |
Social Bookmarks: Zitat:
Das Maß der Baulichen Nutzung wird zwar in §5 Abs. 2 Nr. 1 und §9 Abs. 1 Nr. 1 im BauGB sowie im § 16 BauNVO beschreiben, aber hilft bei der o.g. Frage nicht. Zur Frage, was im Bebauungsplan angegeben ist, sollte man sich mit der Planzeichenverordnung (PlanzV) vertraut machen. Im Abschnitt 2 der Anlage zur PlanzV wird gezeigt, wie soetwas aussieht. Es gibt die Möglichkeit der Angabe der Geschossflächenzahl, der Geschossfläche, der Baumassenzahl, der Baumasse, der Grundflächenzahl, der Grundfläche, Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlage. Jetzt aber mal ein Ansatz, der weiterhelfen könnte: Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe der Grundfläche aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht dazu gehören die Grundfläche von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen (also nicht nutzbaren Flächen, wie z.B. ein Kaltdach). Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile (inkl. Putz etc.) auf Fußbodenhöhe anzusetzen. Der Grundrissfläche eines Rohbaus ist ca. 4% aufzuschlagen. Was ich jetzt auf Anhieb nicht weiß, ob die BGF mit der GR gleichzusetzen ist... Das könnte in der DIN 277 stehen...
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 28.02.2006 Uhrzeit: 15:15 ID: 14208 | Social Bookmarks: Zitat:
GR??? Meinst du GRZ Grundflächenzahl?? | |
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filo: Offline
Beitrag Datum: 28.02.2006 Uhrzeit: 15:24 ID: 14209 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: OK, ich würde fast sagen, vergiss, was ich gerade geschrieben habe. Da die Grundflächenzahl ich ja auch nur das Verhältniss von Grundstücksgrösse und bebaubarer Fläche angibt und die Grundfläche verwandt mit ihr ist, ist die Grundfläche eines Bebauungsplanes etwas ganz anderes als die (Brutto-)Grundfläche für die Kostenberechnung (DIN 277)... Zitat:
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Maks: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.02.2006 Uhrzeit: 22:15 ID: 14228 | Social Bookmarks: Hi, bevor hier wild spekuliert wird, ist vielleicht ein Statement von KK nötig. Das wäre sowieso ganz sinnvoll, wenn sich der ein oder andere Fragende hier im Forum mal an der von ihm/ihr begonnenen Diskussion beteiligen würde. Es ist ja nichts neues, was hier gerade passiert. @KingKong Was sagt der B-Plan, d.h. welche Festlegungen gibt es. Gibt es eine Baulinie oder ein Baugrenze, was würde mit den Abstandsflächen passieren, wenn du einige Geschosse auskragen lässt. Wie sieht es mit der GFZ/GRZ aus? Du musst schon ein paar Infos rausrücken. Wie kommst du auf die 60m² Grundfläche? Wenn sich die 60m² aus der GRZ errechnen, kann es sein, dass dein Haus nicht mal die 60m² Grundfläche hat, da die GRZ sämtliche versiegelten Flächen beinhaltet - d.h. incl. Garagen, betonierte/asphalierte Zufahrten und Stellplätze usw. Gruß Max
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KingKong: Offline
Ort: Detmold Beitrag Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 19:08 ID: 14254 | Social Bookmarks: Ja danke für die vielen Antworten, aslo im BauGB hab ich mal rein geschaut aber nichts dazu gefunden. DIN 277 hat wohl auch nichts damit zu tun. Ich denke das es im Bebauungsplan vermerkt ist. Den genauen Textlaut daraus kenne ich nicht. Uns ( Projektteilnehmer)wurde halt nur gesagt das eine bestimmte Fläche bebaut werden darf und wir haben es alle einfach so angenommen. Die Möglichkeit einer Auskragung ist mir eingefallen und ich habe eine Prof.in gefragt, Antwort war aber auch sehr schwammig. Den zuständigen Proffessor sehe ich jetzt nicht mehr, erst bei Abgabe und der ist eh ein bisschen altbacken. Also mache ich es jetzt denke ich ohne Auskragung. Wie gesagt es ist für mich ein fiktives Projekt und jetzt nicht so wichtig, aber interessant. Danke nochmal |
Social Bookmarks: Die GRZ bzw. Grundfläche wird ja unter anderem dazu festgelegt, daß man man ein höhere Versiegelung der Grundstücksoberfläche vermeiden möchte. Baut man also in den oberen Geschossen einfach über diese Grundfläche hinaus, so versiegelt man die darunterliegenden Flächen zwar nicht zwangsläufig, aber man schließt eine Beregnung/Versickerung und eine "normale" Vegetation dadurch aus. Ich weiß aus verschiedenen Entwürfen (auch realen), dass es schon möglich ist über die maximale Grundfläche im Erdgeschoss rauszubauen (sieht man z.B. häufig in Geschäftsstrassen), aber diese Vorsprünge sind dann entweder durch den Bebauungsplan direkt, durch den notwendigen Strassenraum oder durch maximale Raumtiefen im Gebäude definiert. Da Du aber von einem fiktiven Entwurf gesprochen hast, geht es dem Aufgabensteller doch mit Sicherheit darum, dass Ihr gute Lösungen auf 60 m² anbietet, wg. der Chancengleichheit für alle. | |
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KingKong: Offline
Ort: Detmold Beitrag Datum: 02.03.2006 Uhrzeit: 11:52 ID: 14268 | Social Bookmarks: Archimedes, auch hier danke für deine Antwort. Stimme mit dem oberen überein, und O.K. es war sicherlich Sinn der Aufgabe mit den 60. Werde es dann mal strikt einhalten. |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich finde die ursprüngliche Frage von KingKong eigentlich recht interessant, würde aber gerade in einem studentischen Entwurf die Möglichkeit einer Auskragung nicht wegen einer ungeklärten rechtlichen Situation verwerfen.
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