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filo: Offline
Beitrag Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 11:21 ID: 14240 | Social Bookmarks: Auf einem Grundstück (1879 m²) verläuft die Grenze zwischen 2 Baugebieten, einem Mischgebiet GRZ 0,4 GFZ 0,6, und allgemeinem Wohngebiet GRZ 0,3 GFZ 0,4. Nun möchte ich auf dem „Mischgebiet-Teil“ des Grundstücks ein Bürogebäude bauen. Bei der Ermittlung der zulässigen GRZ, darf ich die GESAMTE Grundstücksfläche von 1879 m² ansetzen, oder nur die Teilfläche, die zum Mischgebiet zugewiesen ist?
__________________ Wer alle seine Ziele erreicht, hat sie wahrscheinlich zu niedrig gewählt Herbert von Karajan |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 11:39 ID: 14241 | Social Bookmarks: Hi filo, natürlich kannst du nur die GRZ auf den Teil des Grundstückes anwenden, für den die entsprechende Nutzung vorgesehen ist! Allein der Blick auf die Höhe der GRZ macht einem das schon deutlich. Wenn bei GRZ 0,4 die Gesamtfläche hinzuziehst würdest du ja auf dem Teilgrundstück fast die Gesamte Fläche bebauen. Die Zahlen beziehen sich meines Wissens nicht auf das Gesamtgrundstück, sondern auf die einzelnen Parzellen, von denen es dann in deinem Fall zwei Stück gibt. Gruß |
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filo: Offline
Beitrag Datum: 02.03.2006 Uhrzeit: 11:02 ID: 14265 | Social Bookmarks: Habe es mir schon gedacht... :-( wie ärgerlich. Aber danke trotzdem! :-)
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