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goga: Offline
Ort: Oldenburg Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 03:03 ID: 15514 | Social Bookmarks: Hallo, hoffentlich kann mich jemand vernünftig beraten. Es geht um folgendes: von Beruf her bin ich Dipl.-Ing. (FH) Architektur. (Seit ein paar Monaten.) Von kurzem habe ich einen Angebot von Bekanten bekommen, Bauleitung eines Vierfamilienhauses zu machen. Das Angebot ist für mich sehr verlockend, da ich alles Möglichkeiten nutzen will, damit ich Mein Beruf ausüben kann. Es geht um paar stunden pro Woche, und entsprechen um wenig Geld. (Wir wollen nicht nach HOAI abrechnen, sondern nach Vereinbarung wurde ich 20€ die Stunde bekommen. Der Bauherr ist damit voll einverstanden, dass ich den Job ohne Haftung machen will. Wir wollen es Vertraglich festlegen, dass ich trotz meiner Ausbildung von Jeglichen Haftung befreit bin, und dass er auf eine Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche verzichtet. Meine Frage ist: Ob ich trotz des Vertrages haftbar werden kann. Es gibt Architekten, die 20 Jahre auf der Baustelle sind, Bauleitung machen und Fehler kann trotzdem passieren. Wenn so was passiert, dann bin ich richtig dran. Diese Risiko einzugehen lohnt sich für das Geld wirklich nicht. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 09:33 ID: 15515 | Social Bookmarks: schwierige Sache, ich würde mich auf jeden Fall auch von Baurecht***perten oder sogar einem Anwalt beraten lassen, denn der Vertragstext sollte ja auch wasserdicht sein. Wenn du offensichtliche Fehler, nach VOB oder der sogenannte "allgemeine stand der Technik" machst, die den Bauherr dann viel Geld kosten, weiss man nie, wo die Freundschaft und der Haftungsausschluss bleibt. Ganz kritisch sind ja die Fehler nach dem allgemeinen Stand der Technik (den Architekten aufgrund ihrer Ausbildung kennen müssen), denn ab da wird es in Augen der Richter grob fahrlässig, und wenn dir einer sogar Vorsatz unterstellt, dann könnte ich mir vorstellen, dass rechtlich auch der Haftungsausschluss nichts mehr zählt. Lange Rede kurzer Sinn: wenn du das Ganze machen willst, und du in Zukunft öfter selbstständig auftreten willst, ist es generell sinnvoll, über eine Versicherung nachzudenken. Ansonsten mußt du eben schauen, dass du alles möglichst gewissenhaft über die Bühne bringst, und was ganz wichtig ist, ist die Dokumentation. Auch jede noch so im Moment unbedeutende mündliche Absprache sollte man immer gleich festhalten, z.B. als Fax. Wenn du das Ganze für 20 € die Stunde machen willst, dann musst du dir auch im Klaren sein, dass davon wieder jede Menge Abgaben abgehen, es sei denn du willst schwarz arbeiten, und davon ist dringenst abzuraten, denn bei dem Konfliktpotential kannst du davon ausgehen, dass das sowieso auffällt. Schaue mal die zahlreichen Themen im Forum an, dort sind schön Stundenrechnungen aufgelistet. |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 12:47 ID: 15517 | Social Bookmarks: Ich kenne mich mit den rechtl. Details nicht wirklich aus, aber es gibt doch bei der Berufshaftpflicht projektbezogene Policen, besonders freundlich gepreist für Berufsanfänger und Existenzgründer. Und eine solche Police könnte doch Dein Auftraggeber noch finanzieren. Dann könnt ihr trotzdem/zusätzlich noch irgendwelche Verträge machen, aber das wäre dann so eine Worst-Case-Rückfallebene, mit der Du ruhiger schlafen kannst. Wie teuer das ist, kann ich leider gar nicht sagen, aber es ist extra ein Weg für Leute, die sich eine Voll-Police nicht leisten wollen/können. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 12:56 ID: 15518 | Social Bookmarks: Guter Punkt Tom, jedoch ist auf jeden Fall zu bedenken, daß es für Architekten immer schwieriger wird, überhaupt noch einen Versicherer zu finden, und wie es allgemein bekannt ist, kündigen Versicherer nach zu vielen Fehler die Versicherung auf, und ab diesem Punkt wird diese Person keine Haftpflichtversicherung in Deutschland mehr abschliessen können, d.h. er kann sich anstellen lassen oder den Beruf wechseln. Wenn goga sich die Versicherung nehmen will, dann würde ich raten, sie selbst zu bezahlen und auf jeden Fall nach HOAI abrechnen. Mal ganz abgesehen davon darf sie eigentlich gar nicht mit 20 Euro pro Stunde abrechnen, da sie eine Architektenleistung erbringt. Rechtlich gesehen muß sie nach Leistungsphase abrechnen, oder nach Stundensatz wie in HOAI bis zur Gesamtstundenobergrenze. Wenn die überschritten wird, muss sie nämlich wiederum nach Leistungsphase abrechnen. Langer Rede kurzer Sinn: rechtlich gesehen ist der Fall ein ganz heikles Thema, nicht umsonst warnt jeder Architekt vor Leistungen für Freunde und Bekannte.......... |
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goga: Offline
Ort: Oldenburg Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 15:36 ID: 15521 | Social Bookmarks: Hallo tom, Hallo noone, ich finde diese Diskussion sehr hilfsreich. Ob man als Dipl.-Ing. nach HOAI abrechnet, das ist gesetzlich nicht definiert. Wenn ich als Berufsanfänger nach HOAI abrechne, habe ich kaum Chance einen Auftrag zu bekommen. Oder seit ihr andere Meinung? Ich kann den Auftrag nur deswegen bekommen, weil ich meine Leistung günstig anbiete. Der Bauherr ist damit einverstanden, dass ich meine Leistung ohne Haftung erbringen will. Das ist für mich die Möglichkeit, in meinem Beruf Fuß zu fassen, selbstständig was zu machen. Ich habe mich erkündigt, mit meinem Einkommen kann ich mir Berufshaftlichtversicherung kann ich mir nicht leisten. Soll das heißen, dass ich Finger davon lassen soll? |
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 15:46 ID: 15522 | Social Bookmarks: Dann würde ich mir von einem Anwalt versichern lassen, dass diese Haftungsabtretung, die Du/Ihr vorhabt, tatsächlich wirksam ist durch solch einen Vertrag. Die Kammern haben doch auch Rechtsabteilungen, die man mal anfunken kann - möglich, dass man abgewiesen wird, aber versuchen würde ich es. Die haben auch Grundsatz-Papiere zu solchen Fragen (www.aknds.de oder andere Kammern). Hast Du Dich erschöpfend informiert wg. Haftpflicht? Diese Projekt-Policen berechnen sich doch nach dem konkreten Umfang des Vorhabens, und mein Bauch sagt mir, dass es da um wenige Hundert EUR geht. Und der hat sich, bei Gott, erst sehr selten getäuscht ... |
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goga: Offline
Ort: Oldenburg Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 17:27 ID: 15524 | Social Bookmarks: Hallo Tom, nächste Woche Donnerstag habe ich einen Termin mit dem Versicherungsvertreter. Wir haben am Telefon kurz über die Situation gesprochen , auch über die Projektbezogene – Policen. Ich bin gespannt, was daraus wird. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 05.05.2006 Uhrzeit: 17:59 ID: 15525 | Social Bookmarks: Die HOAI ist aber gesetzlich nicht an einen Berufsstand gebunden, sondern bezieht sich auf Architektenleistungen. Wer diese nun erbringt, ist allerdings unerheblich. Sie ist lediglich kein Gesetz, deshalb steht Dir keine Strafe in diesem Sinne bevor, jedoch kann die Kammer Maßnahmen wie Kammerausschluss oder ähnliches ergreifen. |
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