ehem. Benutzer Registriert seit: 15.05.2006
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janlin: Offline
Beitrag Datum: 15.05.2006 Uhrzeit: 23:39 ID: 15683 | Social Bookmarks: Hallo, ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und habe eine dringende Frage zur genaueren Definition der GRZ (Grundflächenzahl). Wenn man im Obergeschoß einen auskragenden Baukörper geplant hat, zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant? Viele Grüße Janet |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 29
aldirosso: Offline
Beitrag Datum: 17.05.2006 Uhrzeit: 17:12 ID: 15715 | Social Bookmarks: "zählt dann diese auskragende Fläche mit zur GRZ oder ist nur das Erdgeschoß relevant" Ob Auskragungen u.à. zur für die Berechnung der GRZ zu ermittelnden Grundfläche gehören, ist in BNVO nicht klar geregelt (deswegen wohl auch Deine Frage). Das wird daher oft in B-Plänen genauer definiert. Dort findet man oft Formulierungen wie: Dachüberstände und auskragende Bauteile >30cm Auskragung sind bei der Berechnung der Grundfläche anzurechnen. Ich würde ein weit auskragendes Gebäudeteil in die Grundfläche mit einrechnen, darauf aber dann ausdrücklich hinweisen. Und nicht vergessen: Unterbauungen (z.B. Tiefgaragen) sind in jedem Fall laut BNVO bei der Ermittlung der Grundfläche zu berücksichtigen. Gruss Martin |
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