ehem. Benutzer
 
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Chriz27: Offline


Chriz27 is on a distinguished road

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Datum: 03.09.2006
Uhrzeit: 03:54
ID: 18073



Abstandsflächen ?!

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine dringende Frage an euch!Und zwar muss ich für einen städtebaul. Entwurf den ich mal an der Uni gemacht habe jetzt einen Abstandsflächenplan machen!
So weit so gut!Ich hab mich auch schon mit §6 vertraut gemacht habe aber noch 2 offenstehende Fragen!

PLANAUSSCHNIT:
<a href="http://www.bilder-hosting.de/show/FMH45.html" target="_blank"><img src="http://s2.bilder-hosting.de/img/FMH45.jpg" border="0" alt="kostenlos Bilder hochladen"></a>

(1)
Die Anbauten hinten an den Haüsern!Lösen diese auch Abstandsflächen (in Pfeilrichtung) aus?Wenn ja, dann hätte ich da nämlich ein Problem mit.

Denn in §6 steht
"Die Abstandflächen dürfen sich nicht überdecken; dies gilt nicht für
Außenwände zu einem fremder Sicht entzogenen Gartenhof bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen"

(2)
Das Gebaüde A geht um die Ecke und ist somit 2 Seitig angebaut!
Kann man da das Schmalseitenprivileg anwenden?

Denn in §6 steht
Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an ein anderes Gebäude oder an eine Nachbargrenze gebaut, gilt das Schmalseitenprivileg nur noch für eine Außenwand.

Wie sieht es aus wenn das Gebaüde 2 Seitig angebaut wird?


Ich danke euch schon mal für eure hilfe und bedanke mich!

Chriz

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Maks: Offline

Ort: Berlin

Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.09.2006
Uhrzeit: 21:04
ID: 18074



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Hi Chriz,

eine interessante Info wäre erstmal in welcher Bauordnung dein Paragraph 6 steht (abhängig davon für welches Bundesland dein Entwurf vorgesehen ist), aber wohl vermutlich NRW?!
Zitat:
Das Gebäude A geht um die Ecke und ist somit 2 Seitig angebaut!
Kann man da das Schmalseitenprivileg anwenden?
In Berlin gibt es folgende Regelung: <i> Abs. (3) Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken; dies gilt nicht für 1. Außenwände, die in einem Winkel von mehr als 75 Grad zueinander stehen</i>. Ob das so auch in eurer BauO enthalten ist? siehe erster Satz

Gruß

Max
__________________
"Toleranz ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten."
Wilhelm Busch

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ehem. Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 23
Chriz27: Offline


Chriz27 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 03.09.2006
Uhrzeit: 23:04
ID: 18078



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Hi maks,

also ich gehe nach der BauONW

Hier ncohmal der Link zu §6

<a href="http://www.bauordnung.at/deutschland/nordrhein-westfalen-bauordnung.php#LinkTarget_13655">BauONW</a>

Den Absatz mit den 75° gibt es bei uns auch, nur verstehe ich im moment noch nciht, wie dieser auf meine Bebauung anzuawenden ist?

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Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 04.09.2006
Uhrzeit: 10:39
ID: 18079



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Der Anbau im Garten gehört doch zur gleichen Nutzung (also auch Grundstück) wie das Hauptgebäude?

Du kannst sowieso den § 8 Abs. 3Satz 1 (RLP) anwenden, in dem es heißt, dass Abstandsflächen sich überdecken dürfen, wenn die Wände in einem Winkel von mehr als 75° stehen.

Da du sowieso diesselbe Nutzung hast, löst der Anbau überhaupt keinerlei Probleme aus (Sichtschutz etc).

Da du sowieso eine Grenzbebauung durch die Reihenhäuser hast, sind die Abstandsflächen sowieso unproblematisch, du musst nur darauf achten, daß zur Strasse die Abstandsfläche bis maximal zur Straßenmitte liegen, und im Garten zur Parzellengrenze. Der Anbau muss nur in seiner Lage so angeordnet sein, daß zwischen der seitlichen und vorderen Außenwand die Abstandsfläche auf dem Grundstück liegt.

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