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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 13.09.2006
Uhrzeit: 23:53
ID: 18348



Re: Din #16 (Permalink)
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Zitat:
Originally posted by amarylle
Was bleibt mir nun als Planer übrig, als diese DIN anzuerkennen
Wie wär's mit einer Genehmigung im Einzelfall? Kostet zwar was, ist aber machbar.
__________________
Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 13.09.2006
Uhrzeit: 23:58
ID: 18349



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na da ist Kopieren in der Bibliothek wohl einfacher!

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Beitrag
Datum: 14.09.2006
Uhrzeit: 11:14
ID: 18357



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@Maks: Danke für das pdf. Wird mir bestimmt mal nützlich sein. Ein Antwort birgt es, wie Du schon sagst, allerdings nicht auf meine Frage.

Ich werde wohl weiterhin aufmerksam die "Schwachstellen" Artikel von Rainer Oswald in der db lesen.

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Benutzerbild von Archimedes
 
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Archimedes: Offline

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Beitrag
Datum: 14.09.2006
Uhrzeit: 14:39
ID: 18371



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Zitat:
Originally posted by noone
@ Archimedes:
.....
Fazit: Der Hersteller lehnte alle Gewährleistung- und Haftungsansprüche ab. Man musste sich also mit dem AN einigen.


Das habe ich in dieser Form x mal erlebt: die Hersteller pronen innovative Technik, teilweise eben in der Praxis noch nicht bewährt, helfen bei der Ausschreibung, man überzeugt den Bauherr davon, und dann in der kritischen (Ausführungs)Phase machen sie allesamt einen Rückzieher und lassen uns Architekten im Regen stehen.
Dann hast Du wohl bisher nur Pech gehabt.

Ich habe schon vielfach gute Erfahrungen mit Herstellern und deren Aussendienstmitarbeitern gemacht. Gute Erfahrung habe ich z.B. mit grossen Unternehmen wie Knauf, Rheinzink oder Weber-Broutin gemacht, da stimmte der Service und die Beratung. Das kann aber durchaus regional unterschiedlich sein.

Wenn man natürlich unbedingt immer die neuesten Produkte verwenden will, die bisher kaum jemand angewendet und verarbeitet hat, dann kann es schonmal zu Problemen kommen, da bei allen Beteiligten die Erfahrungswerte fehlen.
Das ist doch heute bei jedem neuen Auto so: Die ersten 10.000 Käufer sind potentielle Testfahrer und dürfen die Kinderkrankheiten ausbaden.

Daher lieber etwas warten, nicht direkt auf jedes neue Pferd springen und vor allem vorher den Dialog mit den Handwerkern suchen, die mit den Produkten täglich arbeiten müssen.


War OFFTOPIC, aber die gewünschte Antwort.

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 14.09.2006
Uhrzeit: 16:22
ID: 18379



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Klar Archimedes, Service und Beratung sind stets hervorragend, da hast du Recht. Und Werbegeschenke gibts auch in Massenware.

Wenn dan aber die Firma Gewährleisten soll, habe ich wie gesagt mehrmals 1:1 die Aussage bekommen, daß Firmen prinzipiell keine Gewährleistung übernehmen und daß die Haftung alleine dem AN, sprich dem Handwerker überlassen wird. (Übrigens hat Knauf auch schon den Schwanz eingezogen......)


Wir können ja mal eine schwarze Liste erstellen.........

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Benutzerbild von FoVe
 
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Beitrag
Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 10:16
ID: 18463



Gewährleistungsausschluß ? #21 (Permalink)
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@noone
- irgendwie kommt mir das Verhalten "deiner" Herstellerfirma dubios vor.
So einfach kann die ihre Gewährleistungspflicht nicht ausschließen.
In Deutschland gilt nämlich mittlerweile das Produkthaftungsgesetz. Damit ist die Firma höchstwahrscheinlich mit im Boot.
Sollte sie wirklich alle notwendigen Materialprüfungen und Angaben gemacht haben, dann bliebe noch zu klären, ob die Verlege- und Montagezeichnungen und Beschreibungen eindeutig wären.
Kann ich mir kaum vorstellen.
Da dein Handwerker als fachkundig gilt, wird das Augenmerk sicherlich zuerst auf den MAterialprüfungen liegen.
Ist z.B. nicht deutlich genug angegeben, welcher Baustoffklasse das eingesetzte Material entspricht, dann hat sie sicher einen der schwarzen Peter aus dem Spiel gezogen.
Hat dein Handwerker sich nicht an die Verlegerichtlinien des Werks gehalten, so ist er auf jeden Fall dabei - es sei denn - er kann darlegen, dass die Firma sich von den a.a.R.d.T. und DIN Normen entfernt hat.

Einen Anspruch auf Ausschluß der Gewährleistung hat ein Hersteller nicht.
Das können nur Privatleute untereinander vereinbaren.


Gruß
Martin

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Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 10:34
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...so weit die Theorie!

Dazu kann ich nur sagen: Es werden nicht nur Betriebssysteme beim Kunden
entwickelt!

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 13:38
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@FoVE

Im konkreten Fall gings um die Verlegung von Betonpflaster (LP5) auf einer begehbaren Dachterrasse. Du kannst dir ja mal im Lithonplus Produktordner den im Profihandbuch EMPFOHLENEN Dachaufbau ansehen. Wie gesagt, die haben die Haftung für ihre Empfehlung abgelehnt.

Was will man dann als Architekt machen? sich mit einem sehr großen Unternehmen mit entsprechenden Resourcen anlegen oder einfach drauf sch... und einen andren Aufbau wählen?

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Benutzerbild von FoVe
 
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Beitrag
Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 18:16
ID: 18492



Gewährleitung IIte #24 (Permalink)
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@noone - hab mir mal die Produktordner von denen angeschaut.
Grundsätzlich sieht das ja ganz ok aus.
Eigentlich sollte dies hier ein extra-Thread sein zum Thema gewährleistung.

Gut, nun denn - ich behaupte mal, du würdest bzgl. der Gewährleistung immer dann Recht bekommen, wenn eine der durch die Produktbeschreibung zugesicherten Eigenschaften, wie z.B. Rutschfestigkeit , nicht gegeben sind.
Schwieriger wird es sicherlich im Falle von Verlegefehlern.
Da Lithonplus sehr genau den geforderten Aufbau beschrieben hat, würde wahrscheinlich die kleinste Abweichung davon beim gericht dazu führen, dass der Handwerker den schwarzen Peter zugewiesen bekommt.
ich hab das damals bei den Wilhelmi-Werken so erlebt. Durch die detaillierten Verlegehinweise wurde sichergestellt, dass der Monteur immer irgendwie was falsch machen MUSSTE !
Und somit war der Hersteller meißtens fein raus.
Allerdings wurde dann sehr oft aus vermeintlicher Kulanz dem Kunden doch entgegengekommen, damit der nicht ganz abspringt.
Hier wird aber sicher zwischen dem "kleinen Privatkunden" und "großen Industriekunden" unterschieden.
Aber auch der Privatkunde muss ja erstmal Alles bezahlt haben.
Und selbst Handwerker in der Funktion von Zwischenhändlern und Weiterverarbeitern behalten ja oft eine Restzahlung ein oder reichen eine Gewährleistungsbürgschaft durch.
Ich nehme aber an, bei einer Größenordnung einer Dachterasse wird da nichts mehr zu machen sein. Dem Betonwerk erscheint das wie ein "Schneidernüsschen" (neudeutsch auch Peanuts).
Was ist denn im konkreten Fall überhaupt an Schaden aufgetreten?

Gruß

Martin

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noone: Offline


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Beitrag
Datum: 19.09.2006
Uhrzeit: 23:04
ID: 18503



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ok die Terrasse wurde genau nach diesem Aufbau durchgeführt.

Der AN meldete Bedenken bzg verwerfungen der Fläche an, und lehnte mit diesem Aufbau die Verantwortung ab. LP wollte diese jedoch nicht übernehmen.

Fakt: der Belag ist schön gewellt.......... und das schon nach 3 Tagen nach Verlegung........... da könnten sich ja jetzt die Gutachter mal darüber auslassen....

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