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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 18.10.2006
Uhrzeit: 19:42
ID: 19115



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Ich glaube zur Breite wirst Du nichts in den LBOs finden, da steht es so wie
madax es zitiert hat.
Nur in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung) wird einmal näher darauf eingegangen:
Zitat:
Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen.
Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens
1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen
muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen bei
-Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien 1,20 m je 600 Personen
-anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen
Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig....
Vielleicht kann man sich daran orientieren.
Eher zuständig ist die ArbeitstättenV (welche bundesweit gültig ist), diese
enthält aber auch keine Breitenangabe, daher ziehen wir zur genaueren
Definition die ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) heran:
2.4.2 Wege für den Gehverkehr
Die Breite der Wege soll nach Tabelle 3 bemessen werden, soweit keine
Sondervorschriften bestehen...
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/ASR171-2.HTM

mutmaßt
Matthias

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