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chanaina: Offline


chanaina is on a distinguished road

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Datum: 27.01.2007
Uhrzeit: 20:39
ID: 21301



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also.. soviel ich weiß
(aber ich habe letztelich ein haus geplant nach dem, was in der lbo steht und was du für neue richtlinien meinst weiß ich nicht...
du musst an jeder seite 0.8x die höhe einhalten (in wohngebieten). allerdings kannst du an zwei seiten des hauses das schmalseitenprivileg anwenden (also meines erachtens an zweien.. nicht an vieren). dort brauchst du nur 0.4 mal die höhe, aber mindestens drei meter. was staffelgeschosse betrifft, so findest du die nötige abstandsfläche, wenn du zuerst die höhe der gebäudes nimmst (ohne staffengeschoss) und davon 0,8x (o,4x) die höhe im grundriss aussen einträgst. dann berechnest du diese länge von der höhe des staffelgeschosses und trägst sie ab dem punkt auf, wo im grundriss, oder in der projektion dein staffelgeschoss beginnt. wenn der dachrand 0,8 (0,4) der höhe dieses einzelnen geschoss beträgt bleibt die abstandsfläche logischerweise.
(ich hoffe es war verständlich. manchmal ist es schwierig sowas zu erklären ohne das man n bleistift in die hand nehmen kann ^^)

liebe grüsse
chanaina

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LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/planung-baurecht/3360-staffelgeschoss-schmalseitenprivileg.html
Erstellt von Für Typ Datum
Schmalseitenprivileg | Fundstellen im Internet | cyclopaedia.net dieses Thema Refback 20.11.2013 23:38

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