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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.01.2007 Uhrzeit: 23:23 ID: 21256 | Social Bookmarks: Kennt jemand eine Norm, Din etc. für die Mindestbreite eines Flures im Wohnungsbau EFH ? (Geltungsbereich Berlin ) Schonmal Danke für die Antworten. Frank |
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Social Bookmarks: BauO Berlin §31 Abs. (5) 1Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen. 2In Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen genügt eine Breite von 80 cm. 3Für Treppen mit geringer Benutzung können geringere Breiten gestattet werden. § 33 Allgemein zugängliche Flure (1) 1Die nutzbare Breite allgemein zugänglicher Flure muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen; Flure von mehr als 30 m Länge sollen durch nicht abschließbare, dichte und selbstschließende Türen unterteilt werden. 2In den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig. Muster BauO 2002 § 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen (3) Eingangstüren von Wohnungen, die über Aufzüge erreichbar sein müssen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Hilft das?
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Social Bookmarks: also neufert sagt: einhüftiger flur, Türaufschlag in Zimmerrichtung min. 0,90m bei geringem Verkehr min. 1,30m bei regem Verkehr einhüftiger Flur, Türaufschlag in Flurrichtung min. 1,40m bei geringem Verkehr min. 1,80m bei regem Verkehr | |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.01.2007 Uhrzeit: 01:00 ID: 21268 | Social Bookmarks: Genau das suchte ich Danke erstmal. Nur ist da wohl was geändert worden in letzter Zeit BauO Berlin §31 bezieht sich mittlerweile auf Decken, und in §34 Treppen steht nur "(5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen." Aber was reicht aus http://www.stadtentwicklung.berlin.d...11_bauobln.pdf |
Social Bookmarks: Da bei einem Einfamilienhaus eine Fluchtwegsfrage eigentlich nicht oder kaum gegeben sind, denke ich, dass es dort keine Norm gibt. Die Norm ergibt sich vermutlich aus anderen Normen, abgesehen davon, dass sich ein Flur mit weniger als 80cm Breite sicherlich gar nicht mehr nutzen lässt und man es einfach nicht schafft eine 90cm breite Tür in einen 80cm breiten Flur voll aufschlagen zu lassen Anbei noch ein Rohbaufoto von einem der neuen Berliner Stadthäuser. Die Treppe ist mit Sicherheit keinen Meter breit...
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Sarah.Ul: Offline
Beitrag Datum: 08.07.2011 Uhrzeit: 21:37 ID: 44334 | Social Bookmarks: hallo leutz, ich hätte da mal kurz eine frage im neufert steht ja einhüftiger Flur mit geringem Verkehr hat eine breite von 90 cm ..was ist mit einhüftig überhaupt gemeint? wär super lieb wenn ihr mir meine frage beantworten würdet. Liebe grüße Sarah |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.07.2011 Uhrzeit: 21:58 ID: 44335 | Social Bookmarks: Es gibt nur Räume auf einer Seite des Flures. Kennt man auch als einbündig. |
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Sarah.Ul: Offline
Beitrag Datum: 08.07.2011 Uhrzeit: 22:07 ID: 44336 | Social Bookmarks: lieben dank |
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