tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 07.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 14.02.2007
Uhrzeit: 18:15
ID: 22009



Normen bei Rampen

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Der DIN 18024-1 entnehme ich das behindertengerechte Rampen eine Steigung von maximal 6% haben dürfen und nach 6 Metern immer ein Zwischenpodest von mind. 1,2m Tiefe benötigen.

Wenn meine Steigung nun geringer ist, kann ich dann auch den Abstand der Zwischenpodeste vergrössern? Also bei 3% z.B. auf 12 Meter?
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 06.06.2004
Beiträge: 266
secretgarden: Offline

Ort: hamburg

secretgarden is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.02.2007
Uhrzeit: 23:00
ID: 22014



Social Bookmarks:

interessante frage.

rein logisch gesehen würde ich JA sagen, da es doch im prinzip bei der einhaltung von podesten darum geht, dass ein behinderter luft schöpfen kann zwischen dem hochfahren der rampe.

und bei 3 % hätte er noch kraft über sozusagen.....

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 14.02.2007
Uhrzeit: 23:10
ID: 22015



Social Bookmarks:

Nach Bauordnung ist das Podest immer nach 6m Rampenlänge erforderlich:

Zitat:
Musterbauordnung


§ 50 Barrierefreies Bauen

...

(2) 1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.

2Diese Anforderungen gelten insbesondere für

1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,

2. Sport- und Freizeitstätten,

3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,

4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,

5. Verkaufs- und Gaststätten,

6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

(3) 1Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Eingang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein.

2Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.

3Rampen dürfen nicht mehr als 6 v. H. geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben.

4Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen.

5Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben.


6Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind.

7Die Treppen müssen Setzstufen haben.

8Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein.

9Ein Toilettenraum muss auch für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen.

10§ 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer geringeren Höhe als nach § 39 Abs. 4 Satz 1, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.[/B]
Eine ganz gute seite zum barrierefreien Bauen ist http://nullbarriere.de/.

Mit Zitat antworten
 
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline

Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt

Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.02.2007
Uhrzeit: 00:02
ID: 22016



Social Bookmarks:

ich schaue mal morgeen bei mir im büro nach. habe da zwei dicke ordner voller aktueller infos zum thema.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Benutzerbild von Archimedes
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 2.351
Archimedes: Offline

Ort: Rhld.-Pfalz
Hochschule/AG: Architekt freischaffend

Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all Archimedes is a name known to all

Beitrag
Datum: 15.02.2007
Uhrzeit: 00:44
ID: 22017



Social Bookmarks:

Also, ich bin mir eigentlich sicher, daß die Regeln für behindertengerechte Rampen auch anders ausgelegt werden können. Es gibt nicht nur die Normen, sondern halt auch zahlreiche Empfehlungen von verschiedenen Organisationen.
Ich kann mich an ein Kaufhausprojekt erinnern, welches ich vor ca. 3 Jahren bei einem Prof. gemacht habe, der viele aktuelle Erfahrungen mit solchen Projekten hat. Ich hatte eine permanent geneignete Einkaufsmeile von ca. 3-4 %. Dort war es ausreichend alle ca. 20 m ein waagerechtes Podest von ca. 2-3 m Länge vorzusehen. Gut, dadurch habe ich in der Addition auch nicht viel mehr Gesamtsteigung überwunden, aber mehr Variationsmöglichkeiten gehabt.
Natürlich gibt es die besagten Normen/Musterbauordnung, aber wenn ich versuche die Sache mit gesundem Menschenverstand zu betrachten, dann müßte man erkennen, daß dann kaum eine öffentliche Straße behindertengerecht ist, weil viele Straßen mehr als 3% Steigung über eine "unendliche" Länge haben und das mir viele Rampen in Erinnerung sind, die deutlich länger ohne Zwischenpodest waren.
Die Umsetzung dieser Musterbauordnung bedeutet eine Rampengesamtlänge mit Podesten von ca. 65 m um eine Geschoßhöhe von 3 m zu überwinden. Absoluter Wahnsinn! Da wird jeder Aufzug zum Schnäppchen.

Meine ehrliche Meinung: Die Versuche Barrierefreiheit umzusetzen werden oft etwas übertrieben und verfehlen nicht selten ihre eigentliche Bestimmung.
Ich denke, daß jeder Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte, der sich noch aus eigener Kraft ausreichend vorwärts bewegen kann, nicht schon nach 6 m ein Podest zum Ausruhen braucht. Alle anderen lassen sich sowieso schieben oder suchen den nächsten Aufzug auf.

Ich finde es jedenfalls nicht "menschengerecht", wenn man dutzende flachgeneigter Rampen in die Gegend betoniert und so kostbare Grün- oder Grundrißfläche versiegelt.

Mit Zitat antworten
tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 07.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 15.02.2007
Uhrzeit: 16:19
ID: 22025



Social Bookmarks:

Ich habe auch schon überlegt ob sie sich mit Grad und Prozent etwas vertan haben, da der Neufert bei den flachsten Rampen von max. 6° bzw. einem Verhältnis von 1:10 spricht (=10%). Allerdings tauchen bei den Behinderten im Neufert dann doch wieder 6% auf...
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 15.02.2007
Uhrzeit: 18:11
ID: 22029



Social Bookmarks:

Sorry Florian, dass ich erst jetzt antworte.

Der Passus in der DIN sowie LBauO bezieht sich immer auf die barrierefreie Erschliessung. Wenn du aber sowieso ein Aufzug hast, der die Erschließung gewährleistet, kannst du im Prinzip Rampen machen, wie du willst.

Ich kenne dies aus Museen, wo es einen Aufzug gibt, und aber um kleinere Höhenunterschiede zu überwinden, auch Rampen. Diese Rampen sind nicht DIN konform, da aber der obere Bereich auch über Aufzüge erschließbar war, war das kein Problem.

Geschosshohe Rampen sind sowieso quasi ein Unding. In Nancy gibts an einem Krankenhausbau als Vorsatzfassade eine Rampenerschliessung. Die ist ca. 100 m lang und sieht einfach sch.... aus.

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: https://www.tektorum.de/planung-baurecht/3480-normen-rampen.html
Erstellt von Für Typ Datum
Aw: Rollstuhlgerecht - Rampe - Hausbauforum dieses Thema Refback 29.07.2010 11:09
Aw: Rollstuhlgerecht - Rampe - Hausbauforum dieses Thema Refback 21.07.2010 17:24
Aw: Rollstuhlgerecht - Rampe - Hausbauforum dieses Thema Refback 03.06.2010 20:03
Re:Rollstuhlgerecht - Rampe - Hausbauforum dieses Thema Refback 12.04.2010 12:31
Untitled document dieses Thema Refback 07.01.2009 17:50

Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Wo bekomme ich DIN Normen ??? holger Planung & Baurecht 6 17.09.2019 10:12
rampen : maximale steigung 3dgeplagt Konstruktion & Technik 3 29.12.2006 00:56
Din-Normen amarylle Planung & Baurecht 24 19.09.2006 23:04
Normen zur Plangrafik Blumenschein Präsentation & Darstellung 3 17.01.2005 14:59
DIN- Normen für WC- Größen EricTailor Konstruktion & Technik 3 05.08.2004 18:03
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:15 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®