Social Bookmarks: Wann sind Vorräume bei Fluchttreppenhäusern notwendig? Wenn ich die BauO Berlin richtig deute, werden diese Vorräume scheinbar nur notwendig, wenn ich ein innenliegendes Treppenhaus habe und über diesen Vorraum den Raucheintritt verhindere?! § 32 Treppenräume (1) 1 Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen, durchgehenden und an einer Außenwand angeordneten Treppenraum liegen. 2 Innenliegende Treppenräume können gestattet werden, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann und wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. 3 Für die innere Verbindung von höchstens zwei Geschossen derselben Wohnung sind innenliegende Treppen ohne eigenen Treppenraum zulässig.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
| |
|
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 01.03.2007 Uhrzeit: 17:57 ID: 22276 | Social Bookmarks: in unserer LBO heißt es im §39: (4) Notwendige Treppenräume müssen durchgehend sein und an einer Außenwand liegen. Notwendige Treppenräume, die nicht an einer Außenwand liegen (innenliegende notwendige Treppenräume), können gestattet werden, wenn ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann. (5) Jeder notwendige Treppenraum muss einen sicheren Ausgang ins Freie haben. Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie 1. mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppen, 2. Wände haben, die die Anforderungen an die Wände des Treppenraumes erfüllen, 3. Rauchschutztüren zu notwendigen Fluren haben und 4. ohne Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren, sein. Daraus lässt sich schließen, dass der Vorraum nur notwendig ist, wenn das Fluchttreppenhaus keinen unmittelbaren Ausgang ins Freie hat und dann von der Beschaffenheit so sein muss wie das Treppenhaus selbst. Wenn also ein Fluchtweg aus dem Treppenraum direkt auf der Rückseite des Gebäudes ins Freie führt, muss zur Vorderseite kein Vorraum vorgesehen werden. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 01.03.2007 Uhrzeit: 18:48 ID: 22279 | Social Bookmarks: Der letzteren Beschreibung kann ich mich anschließen, steht in RLP und Saarland auch ungefähr so drin. Ich denke, daß Berlin den Gang wohl eher als Vorraum ausweist.... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.03.2007 Uhrzeit: 17:32 ID: 22316 | Social Bookmarks: Treppenräume notwendiger Treppen werden normalerweise an der Außenwand angeordnet, um unter Anderem durch öffenbare Fenster in jedem Geschoss eine Entrauchung zu ermöglichen und um direkt aus dem Treppenhaus nach außen fliehen zu können. Die Bauordnungen gestatten innenliegende Treppenräume, wenn Rauch in diese nicht eintreten kann. Möglichkeiten dazu sind z.B. eine Überdruckbelüftung des Treppenraumes oder eben eine Schleuse (Vorraum) vor jedem Zugang. Die Größe der Schleuse und die Brandschutzqualität ihrer Türen ist irgendwo definiert, weiß ich leider gerade nicht. |
Social Bookmarks: Lange Rede kurzer Sinn: Meine Vermutung war richtig...
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.11.2004
Beiträge: 74
conqueror: Offline
Ort: Siegen Beitrag Datum: 24.11.2007 Uhrzeit: 09:40 ID: 26068 | Social Bookmarks: hier sind mit dem begriff vorraum, doch die schleusen gemeint ,oder? |
Social Bookmarks: ja
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
| |
|