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Eulogy: Offline
Beitrag Datum: 02.03.2007 Uhrzeit: 15:28 ID: 22310 | Social Bookmarks: Hi Leute, ich platz' gleich mit der Wahrheit raus: Ich bin unwürdig, denn ich habe den Neufert nicht. Und genau deshalb steh' ich jetzt wahrscheinlich auch fragend da, und weiß nicht, ob die Treppe, die ich in mühvoller Kleinstarbeit und unter höchstem finanziellen Aufwand gebaut habe, mit einer Treppenbreite von 68,78 cm für einen ziemlich abgedrehten, ungewöhnlichen Wohnbau - ein Haus aus 2 Haupträumen samt Anbauten - nun ein einziges Desaster ist, oder noch okay ist. Die Treppe führt in eine höher gelegende Dusche, die ein Anbau an den Hauptraum ist. Die 68,78 cm kamen dadurch zustande, dass ich doofer Ersti 80 cm für die Treppenbreite eingeplant hab', und erst jetzt erkenne, dass da noch ein Gelände (4 cm Durchmesser) und Freiraum zwischen selbigen und einer gläsernen Abschirmung ( 7,22 cm) hingehört, die ja leider auch ihren Platz auf der theoretischen Treppenzone brauchen, so dass effektiv nur 68,78 cm der Treppenbreite begehbar sind =/ ... Also, sind 68,78 cm da noch erträglich, oder droht da bereits Punktabzug, wenn ich in einer Erstiprüfung in Entwurfslehre damit antanze ? Falls ja, welche Breite sollte ich denn sonst verwenden ? Bedenkt, die Treppe ist nicht als purer Raumluxus wirken, sie soll... genügen... Die Treppe ist 4 cm lang und führt auf eine Ebene, die 1.70 cm höher liegt... wenn ich mich nicht irre - und das tu' ich sicherlich - müsste der Steigungswinkel der Treppe damit bei 23,03° liegen. Geändert von Eulogy (02.03.2007 um 15:58 Uhr). |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.03.2007 Uhrzeit: 16:08 ID: 22312 | Social Bookmarks: Mit der Breite hätte ich weniger ein Problem, da es ja nur zu einer Dusche geht. Bei 10 STG mit 17er Steigung hättest du aber ein Auftritt von 44cm. Liegt ziemlich weit von der Schrittmaßregel weg. Aber einen Neufert solltest du dir schon zulegen Frank |
Social Bookmarks: Also um es vorweg zu nehmen. Dein Problem haben manchmal auch noch Architekten: Erstmal schön mit 1,2m Treppenbreite für den Fluchtweg rechen, weil das doch überall steht, dann aber vergessen, dass da links und rechts noch 2cm Putz, ein Handlauf mit 5cm (?) Abstand zur Wand und einem Eigendurchmesser von 4 cm kommt - natürlich auch links und rechts... tja und da waren es nur noch 98 cm Fluchtweg... So jetzt zu Deinem Problem mit der Breite: § 31 Treppen der BauO Berlin: (5) 1. Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1 m betragen. 2. In Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen genügt eine Breite von 80 cm. 3. Für Treppen mit geringer Benutzung können geringereBreiten gestattet werden. Soviel aus dem Baurecht - das interessiert aber keinen im 1. Semester. Wenn also aus räumlichen, wirkungsästhetischen oder sonstigen Gründen diese Breite gerechtfertigt werden kann, ist das O.K. Nun ist aber die Frage, ob der Treppenraum links und Rechts durch eine Wand begrenzt ist. Dann kannst du nämlich mit Sicherheit keinen Sumoringer oder Schwergewichtsboxer dort einladen... Zitat:
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Beitrag Datum: 02.03.2007 Uhrzeit: 17:09 ID: 22315 | Social Bookmarks: hallo vielleicht lässt sich deine gläserne Abschirmung (bin mir nicht so ganz klar wie das alles zusammenhängt?) ja gleich als geländer mitverwenden ? Ein paar cm mehr übrig haben schadet sicher nicht. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.03.2007 Uhrzeit: 17:36 ID: 22317 | Social Bookmarks: @ Florian: Ich habe mir bzgl. des letzten Tasks über das Thema Treppenbreite angeschaut, aber in der aktuelle Version gibt es die Festlegung auf 80 cm nicht mehr. Ist alles etwas schwammiger geworden. In § 31 sind jetzt Decken FST |
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Beitrag Datum: 03.03.2007 Uhrzeit: 16:53 ID: 22335 | Social Bookmarks: Erstmal tausend Dank für das Feedback, Leute ! Und natürlich meinte ich 4 Meter und 1,70 m ... kann ja mal im Eifer des Gefechtes passieren ... Eure Antworten haben mir echt weiter geholfen ! Ich denke, dass ich's so lassen werde... der Perfektionist in mir sagt "nein, mach's noch mal ! Du weißt doch, wie es besser sein würde !" Aber es gibt zu viele Punkte, die für den pragmatischernen Weg sprechen... danke ... |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 05.03.2007 Uhrzeit: 23:07 ID: 22353 | Social Bookmarks: Ich hab in meinem alten Fachwerkhaus ne Treppe einbauen "müssen", deren Laufbreite etwa 62 cm beträgt. Sie führt auf eine Empore und in ein Bad. Aus konstruktiven Gründen ließ sich keine breitere Treppe einbauen. Bisher haben meine Mieter noch keine Probleme damit gehabt. Ich hab die Treppe so gebaut, dass das Geländer entfernbar ist, damit Möbel besser über die Treppe transportiert werden können. Mir scheinen 68 cm lichte Laufbreite für eine Nebentreppe nicht zu knapp. Hänge mal ein Bild meiner "Sondertreppe" an. Gruß Martin |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 05.03.2007 Uhrzeit: 23:11 ID: 22354 | Social Bookmarks: Hab noch ein zweites Bild der Treppe. Daraus ersieht man sehr schön, dass ich oft mit Treppen den Besonderheiten eines Gebäudes folgen muß. Hier in diesem Fall z.B. unter einer Mansarde. Der durchgehende Holzträger konnte aus Stabilitätsgründen auch nicht durchbrochen werden, ebensowenig die Deckenbalken der Empore. Bei dieser Treppe haben wir wirklich alle Register gezogen. Alternative wäre eine Raumspartreppe gewesen, von der ich persönlich nicht allzuviel halte. Gruß Martin |
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