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Patrick: Offline
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Hochschule/AG: Angestellter Beitrag Datum: 24.03.2007 Uhrzeit: 01:01 ID: 22679 | Social Bookmarks: hi personal chees, bei leo war ich natürlich auch schon. Mir geht es aber weniger um die wortwörtliche Übersetzung, sondern ich möchte wissen ob das im englischsprachigen Schriftverkehr überhaupt gebräuchlich ist und wenn ja welche Redewendung benutzt man. Trotzdem Danke für den Link. Liebe Grüße Patrick |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 24.03.2007 Uhrzeit: 11:29 ID: 22681 | Social Bookmarks: Sorry Patrick. Was anderes fällt mir auch nicht ein. Zum Thema ppa i.A. und i.V sollte man sich mal diesen Thread durchlesen: http://www.wer-weiss-was.de/theme143...le2360262.html oder auch hier: http://www.vnr.de/vnr/selbstorganisa...ml?xsid=576217 |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 24.03.2007 Uhrzeit: 13:24 ID: 22684 | Social Bookmarks: es bringt euch eigentlich wenig, euch eine übersetzung von im Auftrag zusammenzubasteln. Viel wichtiger ist es, die amerikanische bzw britische Rechtsgrundlage zu kennen, und daraus die genannte Kürzel und Formalitäten zu entnehmen. Ansonsten geht das schnell daneben, s. i.A. in den geposteten Artikeln..... |
Social Bookmarks: Das sehe ich nicht so. Zum einen ist die Frage, welches Recht zur Geltung kommt, es muß nicht zwangsläufig das Ausländische sein, zum anderen geht es hier meistens um eine interne Büroabsicherung. Ein i.A. ist für Vertragspartner unerheblich, er klagt - wenn es soweit kommt - gegen das Büro. Nur der Mitarbeiter will damit aus der Pflicht genommen werden. Für ihn gilt als Angestellter eines deutschen Büros immer die deutsche Rechtsprechung. Wenn i.A. also eine rechtliche Auswirkung hat, ist bei einem ausländischen Kontakt eine entsprechende Übersetzung durchaus sinnvoll. i.A. Florian
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noone: Offline
Beitrag Datum: 24.03.2007 Uhrzeit: 18:27 ID: 22688 | Social Bookmarks: klar, wenn du ein Englisches Schriftstück schickst, gleichzeitig aber deutsches Recht geltend machen willst, dann ist es schwierig, ich würde eventuell sogar i.A. lassen, und erst gar nicht übersetzten. Denn wenn du dem Leser durch eine fälschlische englische Vertretungs-kürzel suggerierst, daß du bevollmächtigt bist, kann er eventuell dadurch falsch reagieren. Es ist ja auch wirklich egal, gerade auch wenn ich für ausländische Kontakte im Namen meines Bosses schreibe, würde ich unterschreiben und eine Zeile mit assistant oder abteilung oder office drunterschreiben, so stellst du deine Stellung im Unternehmen unmißverständlich klar. Wie ich auch schon oben gesagt habe, sind solche Rechtsfälle sowieso nur für Selbstständige/freie Mitarbeiter brisant, im Unternehmen ist man sowieso immer im Namen der Firma aktiv, und wer hat schon vom Boß schriftliche Vollmachten zum Verfassen eines Briefes bekommen? |
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Patrick: Offline
Ort: Berlin
Hochschule/AG: Angestellter Beitrag Datum: 25.03.2007 Uhrzeit: 14:50 ID: 22692 | Social Bookmarks: Im Büro habe ich mir nochmal die Emails für ein Projekt in Südafrika angeschaut. In Südafrika scheint es die Regel zu sein, dass man Emails nur mit dem Vornamen unterschreibt, gefolgt von einer Signatur mit Namen, evtl. Position, Firma, Adresse,... und einer Vertraulichkeitsklausel. Ich habe nichts gesehen was auch nur ansatzweise in die Richtung 'i.A.' ging.... Liebe Grüße Patrick |
Social Bookmarks: Zitat:
Kind regards for [name des Büros] [Vorname] [Nachname]
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Robi: Offline
Beitrag Datum: 27.09.2008 Uhrzeit: 14:54 ID: 30636 | Social Bookmarks: Eines versteh ich bei dieser ganzen Diskussion noch nicht, deswegen frage ich mal ganz "naiv": wenn es so "ein Problem" ist wer was wann unterschreiben darf oder ob ein "i.A." eine rechtsverbindliche Angelegenheit ist - warumweis dann keiner eine Antwort?! :-) Ich weis, es geht dabei ja immer um den Fall der Fälle (das etwas ganz schief läuft), aber wenn keiner von euch eine Antwort auf diese Frage weis - wie wahrscheinlich ist es dann das man in so einem Rechtsstreit belangt wird? Man kann sich doch nicht jeden Furz und Feuerstein vom Chef gegenzeichnen lassen... |
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