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mika: Online
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 12:48 ID: 22537 | Social Bookmarks: Tach zusammen, wie ist das noch bei Unterschriften. Ich soll aufgrund der Abwesenheit der Büroinhaber einen Vertrag unterschreiben. Mir stellen sich dabei natürlich erst mal die Nackenhaare auf, schließlich will ich nicht für den 6-stelligen Betrag haften. Kann ich den Vertrag auch mit i.A. "Name des Büroinhabers" unterschreiben ? Und was schreib ich dann handschriftlich in, meinen Namen oder den des Büroinhabers ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 14:28 ID: 22543 | Social Bookmarks: Wer hat dich den befugt den Vertrag zu unterschreiben ? |
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mika: Online
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 14:32 ID: 22544 | Social Bookmarks: Na, die Inhaber, die zur Zeit allerdings beide geschäftlich unterwegs sind. Und das für die nächsten zwei Wochen. Die Anweisung habe ich telefonisch und per Email bekommen. Ich werde also mit i.A. "mein Name" unterschreiben. Ich möchte nur eine Haftbarkeit ausschließen. Denn für den Betrag müßte ich einige Jahrzehnte arbeiten.
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Social Bookmarks: i.A. ist gut. So haben viele im Büro das auch gemacht, damit sie nicht persönlich haftbar gemacht werden können. Juristisch bin ich mir aber gar nicht sicher ob das nötig ist, da man als Angestellter eh im Auftrag des Büros arbeitet. Es gibt auch so etwas wie eine Haftungsgrenze für Angestellte. Die Beträgt die Summe einiger Monatsgehälter - mehr als 6 waren das nicht. Natürlich nur bei nicht grob fahrlässigen handeln! Wenn Du aber eine Email hast, in der Du beauftragt wurdest, bist Du auf der sicheren Seite.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 14:54 ID: 22547 | Social Bookmarks: Kennt sich hier eigentlich jemand mit "i.A. "aus. ? Hat es überhaubt eine Bedeutung. I habe noch nie etwas konkretes dazu gefunden. Frank |
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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 15:18 ID: 22550 | Social Bookmarks: Auf jeden Fall die Email ausdrucken und gut aufheben. Florian |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 18:01 ID: 22561 | Social Bookmarks: Im Auftrag bringt dir eigentlich gar nichts. Prinzipiell ist zu klären, ob du als freier Mitarbeiter oder als Angestellter arbeitest. Als freier Mitarbeiter ist dann die ganze Sache entscheidend, ob du mit oder ohne Haftung Aufträge bearbeitest. Auf BGB Seminaren habe ich gehört, dass im Zweifelsfall im Auftrag vor der Unterschrift dich auch nicht aus der Haftung herausnimmt. Da du aber in deinem Falle eine Mail hast, würde ich die Namen deiner Büroinhaber eintragen, und dann im Auftrag unterschreiben. Die entsprechende Mail kannst du ja dem Vertragspartner vorlegen. Wenn du selbst mit deinem Namen den Vertrag abschliesst, dann wäre ja die Sache unter Umständen als eigener Vertrag zu werten. Das würde ich an deiner Stelle absolut nicht tun. |
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Flo: Offline
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Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 18:12 ID: 22563 | Social Bookmarks: Zitat:
Florian | |
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mika: Online
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2007 Uhrzeit: 19:59 ID: 22566 | Social Bookmarks: Ich habe inzwischen einen Freund, der Jura studiert gebeten, das zu recherchieren. Ich sag dann bescheid, was der rausgefunden hat.
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mika: Online
Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.03.2007 Uhrzeit: 17:08 ID: 22594 | Social Bookmarks: Also der Jurist meint, dass ich aufgrund der Email nachweisen kann, dass ich auf Anweisung gehandelt habe. Und um sicher zu gehen, soll ich, eine Kopie des Vertrags an die Eigentümer senden, und auf Richtigkeit prüfen, und freigeben lassen. Bleibt nur der etwas fade Beigeschmack.
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.03.2007 Uhrzeit: 12:01 ID: 22596 | Social Bookmarks: Na1a, wenn die Zeit ist den Vertrag zu den Eigentümer sende kannst, könnten die doch gleich den Vertrag unterschreiben. Mit Express diensten geht das doch auch recht schnell. FST |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 17.03.2007 Uhrzeit: 12:10 ID: 22598 | Social Bookmarks: Hallo mika, i.A. würde ich eigentlich in allen Emails und Schreiben verwenden, sobald irgendetwas konkretes beschrieben wird. Ganz normal mit deinem Namen wprde ich nicht unterschreiben, da du kein Inhaber bist oder pro Procura hast. Lass dir eine Email von den Inhabern zuschicken, in der sie dich beauftragen, zu unterschreiben, oder rufe kurz an, und lass einen Kollegen zuhören, damit du im Zweifel einen Zeugen hast. Generall würde ich dieses Problem mit deinen Chefs aber nach deren Rückkehr einmal ansprechen und ggf. etwas schriftlich festhalten, damit bei Nächsten mal das klar ist. Gruß |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 17.03.2007 Uhrzeit: 12:13 ID: 22599 | Social Bookmarks: mika, ich glaube, du brauchst dir nicht soviele Gedanken zu machen. Wir hatten das Thema mal in meiner alten Firma. Da gings drum, ob ein für die Firma akquirierender Handelsvertreter, welcher selbstständig ist, im Namen der Firma Verträge abschliesen kann und darf. Eine Vollmacht deiner GEschäftsführung macht dich zum sog. Handelsbevollmächtigten für dein Büro, aber die Haftung daraus obliegt der Firma, nicht dir persönlich. Ansonsten gilt im Handelsrecht - nur wer Prokura hat ( und das muß im Handelsregister eingetragen sein ) darf Rechtsgeschäfte verbindlich tätigen. Gilt natürlich auch für Geschäftsführer. So muß z.B. ein Kaufmann, welcher Angebote unterschreibt, ausdrücklich dafür bevollmächtigt werden. Gruß Martin |
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Patrick: Offline
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Hochschule/AG: Angestellter Beitrag Datum: 23.03.2007 Uhrzeit: 09:50 ID: 22662 | Social Bookmarks: wo ich das hier gerade lese... im Büro haben wir viel englischsprachigen Schriftverkehr, da macht das "i.A." natürlich wenig Sinn und führt gelegentlich zu lustigen Missverständnissen ("Dear Mr. i.A. XXX"). Auch wenn von Florian schon weiter oben erwähnt wurde, dass man als Angestellter auf das ".i.A." verzichten darf, würde mich interessieren was die genaue englische Entsprechung dafür ist. Gesehen habe ich schon "on behalf of", "in the name of" oder "as an agent of". Liebe Grüße Patrick |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 23.03.2007 Uhrzeit: 20:26 ID: 22678 | Social Bookmarks: |
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