|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 10
aistings: Offline
![]() Beitrag Datum: 14.10.2007 Uhrzeit: 14:54 ID: 25685 | Social Bookmarks: Nochmals vielen Dank für Eure engagierte Diskussion. Ich glaube, man kann sich darauf einigen, dass alle Betroffenen Fehler gemacht haben. Die Hausverwaltung (als Bauherr), die bei Auftragsvergabe keine konkrete Ausschreibung vorgelegt hat; konnte sie allerdings mangels eigenem technischen Sachverstand auch nicht. (Eine gute Hausverwaltung sollte m.E. über einen Angestellten mit technischem Sachverstand z.B. Architekturstudium/Bauingenieur verfügen) Die Eigentümergemeinschaft, die aus Kostengründen keinen Architekten mit einbinden wollte; (der Einsatz eines Architekten bietet allerdings auch nicht unbedingt eine Gewähr dafür, dass die Bauausführung besser gelaufen wäre, ich könnte hier Geschichten erzählen über die Ausführung einer Flachdachwämedämmung unter Leitung eines Architekten, wo später die Komplette Wärmedämmung wieder rausgerissen werden mußte, der Architekt war hoffentlich eine Ausnahme) Der Vorteil wäre allerdings die einfachere spätere Reklamation gewesen. Der Dachdecker, der sich wärmedämmtechnisch nicht auf dem laufenden hält, der scheinbar nicht mitbekommen hat, dass Energie-Einsparmaßnahmen immer dringlicher geworden sind und der von der EnEv wahrscheinlich noch nichts gehört hat, dem Bauausführungen, die Wärmebrücken verursachen mit der Folge vorprogrammierter zukünftiger Bauschäden egal sind (in sofern stimmt der Satz nicht ganz von planmatsch, uns sei kein Schaden entstanden, der kommt halt nur etwas später) Vielleicht kann man für sich persönlich aus solchen Geschichten die Lehre ziehen, in seinem eigenen Tätigkeitsbereich aufmerksamer zu werden und sich stets auch der Eigenverantwortung bewußt zu sein. Grüsse an alle Achim |