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martindre: Offline
Beitrag Datum: 29.11.2007 Uhrzeit: 23:36 ID: 26123 | Social Bookmarks: Liebe Forumnutzer, ich bin Student und im Brandschutz noch nicht besondert fit - deswegen habt etwas Nachsicht Frage! Ich plane im Rahmen einer Studienarbeit ein Schule (hier soll die Integration von Körper- und Sehbehinderte besonderds gefördert werden). Das Gebäude ist 2-geschossig (GK3) Meine Frage nun: Ich möchte ein Sicherheitstreppenraum vorsehen, bei dem Rollstuhlfahrer im Obergeschoss im Treppenraum vor Brand für eine ausreichende Zeit geschützt sind. Ist die Bauteilanforderung an die umfassenden und durchgehenden Wände von F90 und T30-RS Türen sinnvoll? Oder muss im EG kein F90 vorgesehen werden, da der Ausgang direkt ins Freie führt? Ich denke aber, dass die feuerwiderstandfähigkeit in den Geschossen gleichmäßig seien sollte?! Vielen Dank dadre |
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Social Bookmarks: Ja, der sollte überall die Mindestanforderung erfüllen. Es könnte ja auch im EG Brennen, dann muss der Brandüberschlag verhindert werden.
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