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martindre: Offline
Beitrag Datum: 13.12.2007 Uhrzeit: 11:52 ID: 26274 | Social Bookmarks: hallo kollegen, plane im rahmen von einer studienarbeit ein schule (gebäudeklasse 3). nun sind nach bauordnung im keller f30 wände vorgesehen. welche anforderung an türen muss z.b. bei technikräumen vorgesehen werden? f30 rs wohl eher nicht, da sie an keinen notwendigen rettungsweg anschließen - sehe ich das richtig? was ist, wenn eine feuerungsverordnung für einen heizungsraum f30 türen fordert? muss dann die wand in f90 sein - habe gehört, dass grundsätzlich f30 türen in f30 wände nicht vorzusehen sind. vielen dank dre |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 04.08.2004
Beiträge: 81
timovic: Offline
Beitrag Datum: 13.12.2007 Uhrzeit: 17:51 ID: 26280 | Social Bookmarks: Normalerweise sagt man, dass die Tür eine Klasse niedriger ist als die Wand, in der sie steckt. Bei einer F90 Wand also T30, bei F30 reicht meist vollwandig dichtschließend. Heiz-, Elt und sonst. Technikräume sind fast immer in F90 umfasst. Hier müsste man also eine T30-Tür vorsehen. Und immer dran denken: Brandschutz ist nicht logisch! |
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