Social Bookmarks: Mal ne ganz naive Frage. Werden Brandwände eigentlich gedämmt? So rein von der Logik her, würde ich ja denken, dass es nicht nötig ist, da ja quasi ein Innenraum anschließt. Andererseits denke ich ein Gebäude ja irgendwie als Einheit, um die die Dämmung schlüssig herumläuft. Gibt es da eine Regelung? Dank und Gruß Samy | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2008 Uhrzeit: 15:22 ID: 27536 | Social Bookmarks: Ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Wenn die Brandwände auch thermische Anforderungen erfüllen müssen, können sie sicher auch gedämmt werden, falls die Wand selbst nicht den nötigen U-Wert erreicht. Die notwendigen Dicken von massiven Brandwänden aus Beton oder Mauerwerk sind in DIN 4102 Teil 4 geregelt. Zusätzliche Dämmung, um als Brandwand zu gelten, ist nicht erforderlich. |
Social Bookmarks: Das war vielleicht falsch von mir ausgedrück. Mit Brandwand meine ich nicht eine F90-Wand, sondern bei einer Baulückenschließung die Wand, die an das Nachbargebäude angrenzt. Muß zwischen zwei Gebäuden eine thermische Abkoppelung gesichert sein? | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2008 Uhrzeit: 16:59 ID: 27541 | Social Bookmarks: Zwischen die beiden Brandwände kommen meist nur 2-6 cm dicke Trennfugenplatten aus Schallschutzgründen. siehe auch http://www1.rockwool.de/graphics/Tes...ockMW_0806.pdf Komplizierter wird's, wenn eine Brandwand teilweise über die andere hinaussteht (im Giebelbereich bei verschiedenen Traufhöhen, Gebäudetiefen etc.), da diese Brandwand dort ja dann an die Außenluft grenzt. |
Social Bookmarks: Letzteres Problem besteht in meinem Fall nicht. Für den Entwurf werde ich die Schallschutzdämmung aber mal vernachlässigen... Vielen Dank für die Infos . Grüsse aus Berlin Samy | |
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Roman20: Offline
Ort: Wien Beitrag Datum: 14.03.2008 Uhrzeit: 18:46 ID: 27544 | Social Bookmarks: Hallo! Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz für Aussenwände (lt.Bauordnung) muss meines Wissens auch eine Brandwand schaffen, die direkt an die Brandwand eines Nachbargebäudes anschließt. Ich denke, das ist für den Fall, dass der Nachbar sein Haus abbricht-dann ist diese Wand ja auch eine Aussenwand. Der Dämmstoff sollte nicht brennbar sein, da Brandwände in allen Ihren Teilen unbrennbar sein müssen (Das Problem hatten wir vor kurzem im Büro, wo wir eine beidseitig F90 verkleidete Holzriegelwand als Brandwand nehmen wollten - da hat die Behörde abgeblockt, weil eben kein Teil der Brandwand brennbar sein darf. |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.03.2008 Uhrzeit: 20:35 ID: 27549 | Social Bookmarks: Die EnEV 2008 sagt im Anhang 1: Zitat:
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