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Sanierung unter §34 Hallo beisammen, Welche Problematiken entstehen bei einem energetisch zu sanierendes Objekt, das außerhalb des Geltungsbereiches eines B-Plans liegt. Muss ich streng im Sinne von §34 argumentieren? Der Klassiker wird sicherlich das bekannte WDVS sein! Unter Umständen ändern sich das Aussehen der Fassade, die Fluchtlinie und die Proportionen. Möchte ich z.B. eine Aufsparrendämmung vornehmen, wird sich mein Firstpunkt erhöhen. Hat der Gesetzgeber für eine energetische Sanierung Schlupflöcher gelassen? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen? Vielen Dank für Beiträge, Gruß -- Blume |
AW: Sanierung unter §34 Schau doch erst mal in deiner Bauordnung nach. Hier in M-V steht in §61: (1) Verfahrensfrei sind ... 10. folgende tragende und nichttragende Bauteile: a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen, b) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen, c) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen; |
AW: Sanierung unter §34 genau, bei uns läuft das im Regelfall unter: Zitat:
so dick werden, dass die Abstandflächen nicht mehr eingehalten werden, bzw. sollte die neue Verkleidung gegen die Gestaltungssatzung verstoßen oder sonst irgendwie "extrem" sein, lohnt sich eine telefonische Voranfrage beim Bauamt. Das hat viel mit Ermessensspielraum und Kommunikation zu tun... |
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