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Beitrag
Datum: 02.04.2008
Uhrzeit: 13:18
ID: 27817



Sanierung unter §34

#1 (Permalink)
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Hallo beisammen,
Welche Problematiken entstehen bei einem energetisch zu sanierendes Objekt, das außerhalb des Geltungsbereiches eines B-Plans liegt. Muss ich streng im Sinne von §34 argumentieren?
Der Klassiker wird sicherlich das bekannte WDVS sein! Unter Umständen ändern sich das Aussehen der Fassade, die Fluchtlinie und die Proportionen. Möchte ich z.B. eine Aufsparrendämmung vornehmen, wird sich mein Firstpunkt erhöhen. Hat der Gesetzgeber für eine energetische Sanierung Schlupflöcher gelassen? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Vielen Dank für Beiträge,
Gruß
--
Blume

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personal cheese: Offline

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Beitrag
Datum: 02.04.2008
Uhrzeit: 14:54
ID: 27819



AW: Sanierung unter §34

#2 (Permalink)
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Schau doch erst mal in deiner Bauordnung nach. Hier in M-V steht in §61:

(1) Verfahrensfrei sind
...
10. folgende tragende und nichttragende Bauteile:
a) nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
b) Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen,
c) Außenwandverkleidungen, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen;

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Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 02.04.2008
Uhrzeit: 20:25
ID: 27836



AW: Sanierung unter §34 #3 (Permalink)
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genau, bei uns läuft das im Regelfall unter:
Zitat:
Zitat von LBO SH
(4) Keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen Instandhaltungsarbeiten.
das WDVS wird meistens als eine solche ausgelegt, sollte die Dämmung allerdings
so dick werden, dass die Abstandflächen nicht mehr eingehalten werden, bzw.
sollte die neue Verkleidung gegen die Gestaltungssatzung verstoßen oder sonst
irgendwie "extrem" sein, lohnt sich eine telefonische Voranfrage beim Bauamt.
Das hat viel mit Ermessensspielraum und Kommunikation zu tun...

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