Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.04.2008 Uhrzeit: 00:00 ID: 28231 | Social Bookmarks: Ich habe mich gerade mit dem Thema Vollgeschossen auseinandergesetzt. Insbesondere, wie groß man Dachgeschosse ausführen kann, ohne das sie als Vollgeschoss angesehen werden, ist ja (fast) in jedem Bundesland anders. Ich habs mal kurz zusammengefasst. Vielleicht kann es ja noch jemand gebrauchen. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.04.2008 Uhrzeit: 01:01 ID: 28243 | Social Bookmarks: Hallo, Die Aufstellung ist interessant. Man muss aber beachten, dass bei einem Bauantrag jeweils die Definition der Landesbauordnung benutzt werden muss, die zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes jeweils aktuell war. Die aufstellung einer solchen Liste wird dann für ganz Deutschland eine sehr umfangreiche Aufgabe........ Die alten Fassungen werden jedoch nur für B-Plan abhängige Fragen wie Vollgeschosse etc benutzt, Sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutz sind natürlich der aktuellen zu entnehmen. |
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