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Fluchtwege Hallo zusammen, kennt jemand im Netz eine gute rechtsgültige -ich weiß jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze- Zusammenfassung der Brandschutzvorrichtungen. Ich sitze gerade an einem Altbau, wo die beiden Fluchtwege ca. 60m auseinanderliegen. Ein Fluchtweg ist also größer als 25m und nach meinem Empfinden damit zu lang. Dennoch steht das Gebäude schon seit 30 Jahren und hat mehrere Brandschauen erfolgreich über sich ergehen lassen. Gibt es dort ein kurzes knappes Regelwerk, dass solche Fragen klärt? Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
AW: Fluchtwege Woher hast Du die 25m Fluchtlänge? Aus Deutschland kenne ich nur 35m: Zitat:
Ausnahme sind Stichflure, aus den man nur in eine Richtung flüchten kann. Dort sind es glaube ich 15m. Ansonsten kann unter Umständen auch ein Bestandsschutz greifen. |
AW: Fluchtwege Hallo Florian, keine Ahnung warum die Zahl 25m in meinem Kopf rumgeisterte. Vielen Dank für die Klarstellung. Dennoch, gibt es DAS Brandschutzstandardweerk wo all solche Fragen geklärt werden können? Gruß -- Blumenschein |
AW: Fluchtwege Der Brandschutzatlas vielleicht: http://www.feuertrutz.de/fileadmin/u...rosp_F0009.pdf Da die max. 35m Fluchtweglänge nach Bauordnung die Lauflänge und nicht die Luftlinie zum Treppenhaus "meint", ist das mit den 70m Abstand so eine Sache... Vorsicht, bei Versammlungsstätten, Hochhäusern, Räumen mit Brand und Explosionsgefahr und Industriebauten etc. gelten evtl. andere Längen. Für NRW gibt es diese Zusammenfassung: Rettungswegsysteme |
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