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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 09.05.2008 Uhrzeit: 12:15 ID: 28363 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, kennt jemand im Netz eine gute rechtsgültige -ich weiß jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze- Zusammenfassung der Brandschutzvorrichtungen. Ich sitze gerade an einem Altbau, wo die beiden Fluchtwege ca. 60m auseinanderliegen. Ein Fluchtweg ist also größer als 25m und nach meinem Empfinden damit zu lang. Dennoch steht das Gebäude schon seit 30 Jahren und hat mehrere Brandschauen erfolgreich über sich ergehen lassen. Gibt es dort ein kurzes knappes Regelwerk, dass solche Fragen klärt? Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
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Social Bookmarks: Woher hast Du die 25m Fluchtlänge? Aus Deutschland kenne ich nur 35m: Zitat:
Ausnahme sind Stichflure, aus den man nur in eine Richtung flüchten kann. Dort sind es glaube ich 15m. Ansonsten kann unter Umständen auch ein Bestandsschutz greifen.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 09.05.2008 Uhrzeit: 13:09 ID: 28368 | Social Bookmarks: Hallo Florian, keine Ahnung warum die Zahl 25m in meinem Kopf rumgeisterte. Vielen Dank für die Klarstellung. Dennoch, gibt es DAS Brandschutzstandardweerk wo all solche Fragen geklärt werden können? Gruß -- Blumenschein |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.05.2008 Uhrzeit: 16:12 ID: 28371 | Social Bookmarks: Der Brandschutzatlas vielleicht: http://www.feuertrutz.de/fileadmin/u...rosp_F0009.pdf Da die max. 35m Fluchtweglänge nach Bauordnung die Lauflänge und nicht die Luftlinie zum Treppenhaus "meint", ist das mit den 70m Abstand so eine Sache... Vorsicht, bei Versammlungsstätten, Hochhäusern, Räumen mit Brand und Explosionsgefahr und Industriebauten etc. gelten evtl. andere Längen. Für NRW gibt es diese Zusammenfassung: Rettungswegsysteme Geändert von personal cheese (09.05.2008 um 16:41 Uhr). |
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