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Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge? Weiß jemand, ob für eine Musik- und Kunstakademie auf dem Hochschulgelände, (also einem Hochschulgebäude) bezüglich Brandschutz nur die Landesbauordnung gilt oder auch die Schulordnung? Das hat ja Auswirkungen auf die Art und Anzahl der Fluchtwege... Und dann zusätzlich, wie weit Fluchtwege verlängert werden können, wenn man eine flächendeckende Brandmeldeanlage einbaut? Finde dazu leider nicht die notwendige Verordnung. Viele Grüße, Bettina |
AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge? Ich weiss nicht, in welchem Bundesland du planst aber in der BASchulR M-V steht: Zitat:
Zitat:
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AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge? Danke für die Antwort.:) In der NRW Bauordnung steht so ca. das gleiche drin. Dann stellt sich die Frage, ob Studenten immer ausschließlich Erwachsene sind. Nicht ausschließlich wahrscheinlich, wenn Erwachsene=21Jahre alt, aber zu einem großen Teil. Die Faktenlage besagt dann aber wohl, die Schulordnung gilt. |
AW: Hochschulegebäude nach Schulordnung? Fluchtweglänge? Es ist aber keine algemeinbildenede oder berufsbildende Schule, sondern eine Hochschule. Erwachsen würde ich in diesem Fall mal als älter 18 Jahre definieren. |
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