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mindfield: Offline
Ort: Würzburg ![]() Beitrag Datum: 15.07.2008 Uhrzeit: 11:33 ID: 29859 | Social Bookmarks: Die 3% beziehen sich nicht auf die WoFIV sondern auf die zweite Berechnungsverordnung. Merke: du kannst die Wohnfläche nach DIN 277, nach WoFIV oder nach der der II.BV ermitteln. WoFIV - Grundflächenberechnung nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen - Balkone etc. 1/4 - 1/2 die Grundfläche - Abzüge sind nicht mehr vorgesehen - findet vor allem im geförderten Wohnungsbau und bei baulichen Änderungen anwendung - nicht verbindlich im freien Wohnungsbau, tendenziell orientieren sich die Gerichte aber an der WoFIV II. BV - Wohnfläche ist die Summe aller anrechnenbaren Grundflächen der Räume - Nicht Wohnflächen sind: Keller, Waschküchen etc - Berechnung nach Rohbaumaßen oder lichten Maßen; bei Rohbaumaßen kürzung der Grundflächen um 3% - Über 2m Höhe voll, Fenster und Wandnischen größer 13cm, Erker größer 0,5m² - zwischen 1m und 2m Höhe 1/2 Grundfläche - Gedeckte Freisitze, Balkone, Loggien, Dachgärten können zur hälfte angerechnet werden - Abzüge bis 10% der Wohnfläche, die kann-Bestimmungen sind bindend DIN277 sollte klar sein, denke ich. Gruß Fabian |
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Wohnflächenberechnung NEM Allplan 2004 | archbraun | Präsentation & Darstellung | 10 | 19.04.2007 19:51 |