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Iris: Offline
Ort: Hildesheim Beitrag Datum: 15.07.2008 Uhrzeit: 11:43 ID: 29856 | Social Bookmarks: Hallo, werden bei der Berechnung der Wohnfläche immer noch die 3% Putzabzug angenommen? Ich hatte irgendwas gehört von 1,5%, die WoFlV sagt aber darüber gar nichts aus, sondern spricht nur von den lichten Maßen, d.h. ab Vorderkante Wandbekleidung. Bedeutet das, daß ich nach wie vor die 3% annehme, wenn ich nur das Rohbaumaß in den Plänen habe? Danke, Iris |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 14.01.2005
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mindfield: Offline
Ort: Würzburg Beitrag Datum: 15.07.2008 Uhrzeit: 12:33 ID: 29859 | Social Bookmarks: Die 3% beziehen sich nicht auf die WoFIV sondern auf die zweite Berechnungsverordnung. Merke: du kannst die Wohnfläche nach DIN 277, nach WoFIV oder nach der der II.BV ermitteln. WoFIV - Grundflächenberechnung nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen - Balkone etc. 1/4 - 1/2 die Grundfläche - Abzüge sind nicht mehr vorgesehen - findet vor allem im geförderten Wohnungsbau und bei baulichen Änderungen anwendung - nicht verbindlich im freien Wohnungsbau, tendenziell orientieren sich die Gerichte aber an der WoFIV II. BV - Wohnfläche ist die Summe aller anrechnenbaren Grundflächen der Räume - Nicht Wohnflächen sind: Keller, Waschküchen etc - Berechnung nach Rohbaumaßen oder lichten Maßen; bei Rohbaumaßen kürzung der Grundflächen um 3% - Über 2m Höhe voll, Fenster und Wandnischen größer 13cm, Erker größer 0,5m² - zwischen 1m und 2m Höhe 1/2 Grundfläche - Gedeckte Freisitze, Balkone, Loggien, Dachgärten können zur hälfte angerechnet werden - Abzüge bis 10% der Wohnfläche, die kann-Bestimmungen sind bindend DIN277 sollte klar sein, denke ich. Gruß Fabian |
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