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Abstandsflächen nach BauOBln 2005 Ahoi. Mir erschliesst sich der §6 Absatz 4 der BauOBln in der Neufassung nicht so ganz. Zitat:
Aber was ist mit einer Gaube? Satz 5 sagt nur 1-4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. Klappe ich demnach von Oberkante Gaube einfach 0.4H um? Oder ist die Gaube dann ein Vorbau nach §6 (6) (glaube ich aber eher nicht ...)? Zitat:
Viele Grüsse, sbx |
AW: Abstandsflächen nach BauOBln 2005 Schau dir mal die Verwaltungsvorschrift zur sächsische BO an (ähnliche Regelung), da ist das auf S. 10 mit einer Zeichnung erläutert. http://www.aksachsen.org/fileadmin/I...e/vwvschsb.pdf Dein 2. Zitat (Abs 6, Punkt 2) bezieht sich auf Balkone, Erker, Vordächer u.ä. |
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