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gin_tektorum: Offline
![]() Beitrag Datum: 15.12.2008 Uhrzeit: 13:32 ID: 31677 | Social Bookmarks: hallo1!!! plane eine shoppingmall, wobei der gang an wenigen stellen 2,80m breite misst. ansonsten so 6-7 meter größe des ekz ist in etwa 18.000m² |
Social Bookmarks: und was ist die frage?
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gin_tektorum: Offline
![]() Beitrag Datum: 15.12.2008 Uhrzeit: 15:50 ID: 31682 | Social Bookmarks: oh, hups... ob 2.80 gangbreite moderat sind? |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.12.2008 Uhrzeit: 10:35 ID: 31695 | Social Bookmarks: sowas müsste man im Detail in der Verkaufsstättenverordnung lesen, dort sind die Berechnungen der mindesterforderlichen Gangbreiten je nach Besucheranzahl bzw. Flächen erläutert. |
Social Bookmarks: Aus Baurechtlichen Gründen kommt es mir schon etwas knapp vor, aber überdies soll eine Einkaufszentrum auch eine Gewisse Einkaufsqualität bieten. Wenn bei 2,8m zwei Eltern mit Kinderwagen, zwei Kindern und Einkaufstaschen aneinander vorbei wollen, wirds eng. - Aktuelle Erfahrung aus dem Weihnachtseinkauf... :mad: noones Tipp findest Du exemplarisch hier: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue...6493/2_2_9.pdf
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Social Bookmarks: Ich denke, daß die Länge der Verengung auf 2,80 m eine wesentliche Rolle spielt. Türen stellen auch eine deutliche Verengung auf z.B. 1,80 m Breite dar, allerdings nur auf 20 oder 30 cm Tiefe. Wenn Du die 2,80 m nur auf 1-2 Metern Länge hast, dann ist das in meinen Augen eigentlich nicht viel anders als eine Tür-/Torsituation. Sicherlich gibt's dazu aber auch eine Verordnung. Wir sind schließlich in Deutschland. | |