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Bauordnung: Aufzüge Hallo, ich entwerfe momentan ein Gebäude (Nutzung: Atelier, Wohnen) in einer ziemlich kleinen Baulücke. Es ist ca 22 m hoch, somit brauche ich neben ein Treppenhaus auch einen Aufzug. In der aktuellen Bauordnung steht: "...Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können und Haltestellen in allen Geschossen haben..." "...Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m, zur Aufnahme eines Rollstuhls von mindestens 1,10 m x 1,40 m haben.." Also.. Soll ich jetzt meinen Aufzug rollstuhlgerecht also 1,10 m x 1,40 m entwerfen oder größer für die Krankentrage?? Wegen Platzmangel würde ich natürlich gerne alles kleiner dimensionieren. Ich hoffe ihr könnt mir einwenig weiterhelfen.. Danke |
AW: Bauordnung: Aufzüge Zitat:
ansonsten bin ich deiner Meinung, wieso umständlich wenn es einfach sein könnte... vielleicht hast Du Dir eine zweite Korrektur erspart.... ciao devran |
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