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MeiRo: Offline
Ort: Dortmund Beitrag Datum: 29.12.2008 Uhrzeit: 01:27 ID: 31847 | Social Bookmarks: Sers leute, folgendes Problem bzw. Frage hab ich da an das oben genannte Thema. Wann genau muss man denn beachten das der Abstand der Fassendenöffnungen nicht die 3m (NRW) unterschreitet? Auch bei Gebäuden die in einer Reihe stehen, also im Zeilenbau z.B.? Ich hoffe man versteht die Frage. danke und mfg Rol |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 29.12.2008 Uhrzeit: 14:00 ID: 31851 | Social Bookmarks: - im Dach brauchen Öffnungen einen bestimmten Abstand zur Brandwand, wegen Funkenflug - für Gebäude, die "über Eck in einem Winkel" zusammenstoßen, gilt glaube ich eine 5m-Abstands-Regel für Öffnungen, jedenfalls in Hamburg. - für Gebäude in einer Flucht sind mir keine Brandüberschlagsvorgaben für Öffnungen bekannt. Der Brandschutz wird dann über die Brandwand/Haustrennwand aus nicht brennbaren A-Materialien (auch in der Fassade) abgedeckt. |
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MeiRo: Offline
Ort: Dortmund Beitrag Datum: 29.12.2008 Uhrzeit: 16:21 ID: 31855 | Social Bookmarks: danke für die schnelle Antwort, damit ist mir gut weitergeholfen gruß rol |
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