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martindre: Offline
Beitrag Datum: 16.02.2009 Uhrzeit: 19:38 ID: 32660 | Social Bookmarks: Hallo, ich bitte dringend um Hilfe zum Thema nat. Geländeoberfläche, Berechnung Gebäudehöhe und Prüfung Vollgeschoss Es handelt sich um ein L-förmiges Gebäudes. Im Bereich, der von den 2 Seiten des Gebäudes umfasst ist, ist das Gelände großflächig beim Bau des Gebäudes vor 50-60 Jahren abgetragen worden, so dass eine Art Hangsituation entstanden ist. Zu dieser Seite sind im "UG" Aufenhaltsräume untergebracht, an die eine Terrasse angrenzt. Zur Rückseite weist das Gebäude also 2 Geschosse, zur geöffneten Seite 3 Geschosse auf (siehe Anhang). Da nachträgl. Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen, ist zur Feststellung der Gebäudeklasse die Anzahl der Vollgeschosse bzw. die Gebäudehöhe festzustellen. Wie ist nun die Höhe des Gebäudes zu ermitteln. Wo verläuft die "natürliche Geländeoberfläche? Danke für Hilfe dre |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.02.2009 Uhrzeit: 21:18 ID: 32663 | Social Bookmarks: Welches Bundesland? |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 17.02.2009 Uhrzeit: 11:56 ID: 32667 | Social Bookmarks: Bundesland: Niedersachsen Komme aus Hessen. Anscheindend gibt es in der NBauo keine Gebäudeklassen. Aus Hessen kenne ich, dass je Gebäudeklasse im Anhang der HBO die Feuerwiederstandklassen der Bauteile definiert sind. Wo sind diese in Niedersachsen definiert? |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 17.02.2009 Uhrzeit: 17:19 ID: 32683 | Social Bookmarks: in hamburg ist das so definiert, glaub ich, unabhängig von der gebäudeklasse, ist ein geshcoss ein vollgeshcoss, wenn es im mittel mehr als 1,4m (oder so) aus der erde guckt. vergleichbares müsste sich doch in der BauO auch finden !? |
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.02.2009 Uhrzeit: 17:33 ID: 32687 | Social Bookmarks: Genau so kenne ich es auch. Allerdings ist es nicht über der natürlichen sondern über der festgelegten Geländeoberfläche, das ist noch ein Unterschied. Jedoch hat man meistens Verhandlungsspielraum mit der unteren Bauaufsichtsbehörde, und man kann bei einem Hanggrundstück die natürliche Geländeoberfläche auf Basis einer Vermessungskartierung für den Nachweis heranziehen, haben wir zumindest schon so gemacht. Und dieses "im Mittel" kann man dadurch feststellen, dass man die Abwicklung zeichnet und die Fläche über der Geländelinie durch die Länge des abgewickelten Gebäudes teilt, CAD hilft einem da ungemein. |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 18.02.2009 Uhrzeit: 18:37 ID: 32705 | Social Bookmarks: vielen dank für die infos. noch eine wichtige sache: wie ist das von mir o.g. thema brandschutz/ feuerwiderstandsklassen geregelt? welche anforderungen habe ich z.B. bei einem wohngebäude mit 3 vollgeschossen - in hessen sind die feuerwiederstandsklassen einzelnen bauteile in der anlage dargestellt. wie ist das in niedersachsen geregelt bzw. wo stehen diese? |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 18.02.2009 Uhrzeit: 19:30 ID: 32706 | Social Bookmarks: hab mal eben in der NBauO geblättert, also da, wo es in Hamburg, und zwar direkt bei den Bauteilen, stehts offensichtlich nicht. |
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