Social Bookmarks: Vielleicht ist einem von Euch dieser Fall schon begegnet: Wenn ich für einen Bauherr auf einem Grundstück mehrere unterschiedliche Gebäude plane, kann ich das in einem Bauantrag zusammenfassen oder muß ich private und betriebliche Gebäude in den Bauanträgen trennen oder gar für jedes Gebäude einen separaten Bauantrag einreichen?? Es handelt sich um: - Neubau eines Palettenlagers (Betriebsgebäude), Honorarzone II nach HOAI - Neubau einer Maschinenhalle (Betriebsgebäude), Honorarzone II nach HOAI - Umbau einer Produktionshalle (Betriebsgebäude), Honorarzone II nach HOAI - Neubau eines privaten Wohnhauses (auf Betriebsgelände), , Honorarzone III nach HOAI Alle Gebäude befinden sich auf dem gleichen Grundtstück und sollen gleichzeitig erreichtet bzw. umgebaut werden. Es sind Gebäude unterschiedlicher Zweckbestimmungen und teils unterschiedlicher Gebäudeklassen, daher wären vermutlich Einzelbauanträge erforderlich, wobei das Ganze nur als Gesamteinheit funktioniert und dann wenn eine Komponente nicht genehmigt würde (was allerdings unwahrscheinlich ist) nicht funktionieren würde. Mehrere Bauanträge liessen sich auch honorarseitig klarer abrechnen. Würde mich aber über Eure Antworten freuen. | |
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Beitrag Datum: 08.03.2009 Uhrzeit: 21:03 ID: 32955 | Social Bookmarks: auf jeden fall die bauprüf fragen und mit denen abstimmen. habe da schon solche und solche vorgaben bekommen. |
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Beitrag Datum: 09.03.2009 Uhrzeit: 12:42 ID: 32964 | Social Bookmarks: Hallo, hatte gerade in NRW diesen Fall. Am besten ist es, für den Umbau bzw. Neubau alles als ein Projekt mit darstellung von a) Bestand b) Abriss c) Neubau (bzw. neue Bauteile) alles gemäss der Planzeichenverordnungen. Der grosse Unterschied besteht darin, dass pro Bauantrag Gebühren fällig werden, bei gleichem Projekt und drei Anträgen muss der Bauherr also 3 mal Gebühr bezahlen. Am besten also als ein Projekt planen und vor Abgabe mal beim Bauamt vorsprechen. |
Social Bookmarks: Die Darstellung ist kein Problem. Es sind allerdings mehrere Gebäude, die nicht alle zusammenhängen. Im Bauantrag muß Du die Gebäudeklasse und Zweckbestimmung definieren, die ist z.B. beim Wohnhaus eine andere, wie z.B. bei der Maschinenhalle. Wie soll man das in die Formulare eintragen, so daß es jemand versteht? | |
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Beitrag Datum: 09.03.2009 Uhrzeit: 16:38 ID: 32973 | Social Bookmarks: Mit Darstellung war eher die Darstellung der einzelnen Teile im Projekt gemeint. Ich würde halt so darstellen, dass das Projekt ein Umbau + Erweiterung im Bestand ist, damit man von vorneherein mit einem Antrag durchkommt. Von der Beschreibung her musst Du doch die Baubeschreibung und dann noch für den Gewerblichen Teil eine separate Beschreibung machen. Die Frage ist, ob du dann mehrere Baubeschreibungen (teilweise können die auch beim Bauen im Bestand in formloser Schriftlicher Form ohne Formular gefordert werden) oder ein Formular mit Kennzeichnung der Bestandteile abgibst. Diese Detailfragen würde ich dann mit dem Bauamt klären. Was ist für Dich denn besser? Willst du vier Projekte separat abrechnen oder geht es vor allem um die Risiken der Genehmigung? |
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Beitrag Datum: 09.03.2009 Uhrzeit: 21:20 ID: 32979 | Social Bookmarks: bauamt fragen ! hatte grad den fall, dass das amt mehrere bauanträge haben wollte (trotz gleicher gebäudeklasse und grundstück, aber mehrere bauteile), den preis aber trotzdem "im ganzen" kassiert hat. das ist möglicherweise verhandlungssache. |
Social Bookmarks: Zitat:
Besser wäre für mich, daß man 4 separate Bauanträge stellt, auch wenn es etwas mehr Arbeit und Papierkram ist. Die Abrechnung ist klarer bei getrennten Bauanträgen, weil auch unterschiedliche Honorarzonen vorliegen. Die Pläne werden übersichtlicher und können auch noch für andere Zwecke benutzt werden, weil die Gebäude teils unterschiedlich gefördert bzw. bezuschußt werden. Die Genehmigungsgebühren sind eigentlich Nebensache, weil die relativ gering ausfallen. Ich brauche aber eine klare Aussage zu dem Thema, damit der Bauherr sich im Nachhinein nicht falsch beraten fühlt. Mit dem Bauamt spreche ich, klar, aber es muß dazu doch irgendwo im Baurecht klare Aussagen geben. Hallo...wir sind in Deutschland. Hier ist schließlich alles geregelt. | ||
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Beitrag Datum: 10.03.2009 Uhrzeit: 10:41 ID: 32988 | Social Bookmarks: sowas hat auch mit der organisationsstruktur des amtes zu tun. deswegen immer mit dem amt kommunizieren, dann wirst du auch den bauherren gut beraten. spart auch zeit. hast du die genehmigungsgebühren schon berechnet ? bei "meinem" fall war es ein fünfstelliger betrag an mehrkosten für mehrere anträge im vergleich zu einem, wenn ich mich recht entsinne. ach ja: keine ahnung, ob das in der Bauvorlagenverordnung genau drin steht, nach überfliegen scheint dort ja ein Bauantrag pro Grundstück erwartet zu werden. |
Social Bookmarks: Zitat:
Kann das sein? | ||
Social Bookmarks: Nach Rücksprache mit Bauamt: Ich muß zwei Bauanträge stellen. Aber nicht nach betrieblich und Wohnen getrennt, sondern jeweils für die zusammenhängenden Baukörper ein Antrag. Bauantrag 1: Palettenlager+Wohnhaus Bauntrag 2: Maschinenhalle+Produktionshalle | |
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Beitrag Datum: 11.03.2009 Uhrzeit: 13:20 ID: 33012 | Social Bookmarks: Gut, dass du jetzt weisst, woran Du bist. Bei mir handelte es sich um ein Projekt mit zwei An/Um/Neubauten auf demselben Grundstück, und da teilweise ein Versäumniszuschlag fällig war (Bau ohne Genehmigung....), war es ein erheblicher Unterschied, ob man einen oder zwei Anträge stellt. |
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