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Mindestmaße WC-Türen Hallo, Wir planen 2 einzel-WC´s (damen und Herren). Im paltz sind wir eingeschränkt. Wie groß muß eine WC-Tür sein, wenn es keinen Vorraum gibt? Reicht die kleinste Standardtür mit 65 cm? Danke für ne Info Grüsse Bianca |
AW: Mindestmaße WC-Türen Was für ein Gebäude, welches Bundesland? Gruß -- Blumenschein |
AW: Mindestmaße WC-Türen Hallo Blumenschein Der Nutzer ist eine Bank und die WCs sind nur für die Mitarbeiter. Bundesland ist Bayern. Danke! Grüsse |
AW: Mindestmaße WC-Türen Hallo, kann Dir zur Zeit nur damit helfen. Ein Büro, für das ich mal tätig war, hat ähnlich kleine Türen eingebaut und musste diese teilweise auf eigene Kosten wieder ausbauen, bzw. vergrößern, da bestimmte Mitarbeiter nicht durch diese Tür gekommen sind. Ich würde also eher auf kleine Türen verzichten, besonders wenn im Werkvertrag vereinbart wurde, ein funktionierendes Bürogebäude zu erstellen. Gruß -- Blumenschein |
AW: Mindestmaße WC-Türen Vielen Dank, ich werde mal nachlesen, aber danke den Tipp! Schöne Grüsse kubia110 |
AW: Mindestmaße WC-Türen die arbeitsstättenrichtlinie ist wichtig, ziemlich streng. und schreibt auch die anzahl der wcs vor. und auch, ob du einen vorraum brauchst oder nicht, und und und |
AW: Mindestmaße WC-Türen Joa, aber die Standardgröße der Türen von WC-Anlagen ist nun mal 65 cm. Und somit anerkannter Stand der Technik. Also irgendwie ein lichter Durchgang von etwa 60cm. |
AW: Mindestmaße WC-Türen @FOVE: ich denke, sie spricht nicht von den WC Kabinentüren bei Anlagen mit Trennwänden, sondern von einer regülären Tür zur Erschliessung eines Raumes, der ein WC enthält.... |
AW: Mindestmaße WC-Türen noone - das hab ich schon verstanden, aber - wenn WC-Kabinentüren mit 65cm zulässig sind, warum dann nicht auch die Raumtüren?. Das war meine Gedankenkette. |
AW: Mindestmaße WC-Türen kannst du denn nur eine 63er tür einbauen oder geht auch eine 76er tür (ggf. nach aussen aufschlagend). die kosten sind eigentlich gleich, wenn es sich um eine standardhöhe handelt. mein kenntnisstand ist der, dass es in bezug auf die türbreite keine vorschriften gibt, solange das wc nicht barrierefrei ausgeführt werden muss. das kleine 63er-format würde ich aber mind. wählen. ich habe auch schon schmalere sonderanfertigungen gesehen, das ist aber nur murks. |
AW: Mindestmaße WC-Türen Altes Thema, aber leider noch nicht geklärt. Daher hier noch einmal die Frage bei einer Arbeitsstätte: ASR A2.3 Nr. 5 (3) Zitat:
Einige Kollegen sind der Meinung, dass der Fluchtweg erst vor der WC-Tür beginnt. Bei der Bemessung von Fluchtweglängen fängt man andererseits auch nicht erst an der Tür an... Die WC Kabinentüren bei Anlagen mit Trennwänden mit einer Breite von 60 cm könnte ein Sonderfall sein, da dies nicht ein eigenständiger Raum ist und der Verkehrsweg davor liegt. Bei einer Tür - Vorraum mit Waschtisch - Tür - WC Situation wäre der Weg durch den Vorraum m.E. ein Verkehrsweg. Weiter heißt es in der ASR A1.7 Nr. 4 (6) Zitat:
Es sei denn das WC wird Wartungsraum des eigenen Körpers definiert... ;-) Wer weiß es besser? |
AW: Mindestmaße WC-Türen Ich war vor rund 2 Jahren auf einem Seminar der VBG zum Arbeitsstättenrecht. Auf ebendiese Frage von mir kam die Antwort, dass man den Weg ins WC analog dem "Gang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" nach ASR A1.8 behandeln kann. Schriftlich wird man das wohl nicht finden. Die Möglichkeit der Verringerung der Türbreiten gilt übrigens nur in Fluren (ASR A2.3) |
AW: Mindestmaße WC-Türen Unser zuständiger Brandschutzsachverständiger von öffentlicher Seite hat bei einer ähnlichen Frage zu Türbreiten argumentiert, dass man sich doch mal bitte die Eingangstüren von Wohnmobilen für 6 Personen anschauen solle. Es handele sich demnach um Schlaf- und Aufenthaltsräume, die mit Türen versehen sind, die eine Durchgangsbreite meist kleiner 60 cm haben. :D Das hilft natürlich nicht beim Zitieren von Normen und Arbeitsstättenrichtlinien. |
AW: Mindestmaße WC-Türen Eben. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind meistens strenger als die DIN und Verordnungen. Natürlich sind sie gesetzlich für uns nicht bindend, wenn der AG zustimmt. Aber es empfiehlt sich doch meist nach den a.R.d.T. zu bauen. Daher die Frage: Lassen die beiden oben zitierten Auszüge noch Interpretationsspielraum??? Geschrieben via Tapatalk auf meinem iPhone. |
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