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SvenjaL: Offline
Beitrag Datum: 10.07.2009 Uhrzeit: 23:10 ID: 34460 | Social Bookmarks: Hallo Experten, hier kommt eine Frage von ratlosen privaten Bauherren in spe: Wir möchten ein Einfamilienhaus mit kleinem Atelier bauen. Der Bebauungsplan schreibt eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss ( Satteldach mit 40-50° Neigung) vor. Das Atelier soll ein hoher Raum werden, daher lassen wir hier den Fussboden des 1.OG ( oder die Decke des EG) weg. Es gibt eine kleine Galerie, ansonsten bleibt auf Höhe des 1. OG Luftraum. Wir wurden so informiert dass Luftraum nicht zur Berechnung der Eingeschossigkeit zählt. Dementsprechend haben wir den Kniestock mit 60 cm Höhe angesetzt. Gestern haben wir von einem Herrn beim Bauamt erfahren dass Luftraum wie ein Raum mit Fussboden gerechnet wird. Mit dieser Ansicht müssten wir den Kniestock bis auf ca. 10 cm reduzieren. Jetzt sind wir sehr verunsichert aufgrund verschiedener Auffassungen zu diesem Thema. Was ist richtig? Wir freuen uns auf eine Antwort! Herzlichen Dank und lieben Gruss, Svenja |
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Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 11.07.2009 Uhrzeit: 01:29 ID: 34461 | Social Bookmarks: Was sagt den eurer Architekt dazu? Grüße, Florian
__________________ Florian von Behr - Blog |
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SvenjaL: Offline
Beitrag Datum: 11.07.2009 Uhrzeit: 13:28 ID: 34470 | Social Bookmarks: Hallo Florian, wie schon geschrieben - er dachte Luftraum zählt nicht. Jetzt wüssten wir gerne wo das beschrieben steht, ob es dazu eine eindeutige Regel gibt? |
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sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 13.07.2009 Uhrzeit: 11:56 ID: 34483 | Social Bookmarks: Was genau schreibt der Bebauungsplan vor? Welches Bundesland? E+D? Also Erdgeschoss+ DG E+1+D? = EG+1.OG+ Möglichkeit das Dach auszubauen? Max. First- und/ oder Traufhöhen? GFZ (Geschossflächenzahl)? D.h. ihr plant ein Gebäude mit Erdgeschoss -vollflächig- und das 1.OG ist die Galerie? grüsse sanne |
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BGF für Luftraum und Abseiten | mika | Planung & Baurecht | 6 | 03.11.2010 16:41 |