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Datum: 09.09.2009
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?

#1 (Permalink)
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Hallo Samsarah,

bisher liegen keine Infos vor wieviele Leute in die Sitzungssäle reinpassen. Aber 200 werden es definitiv nicht sein. Ich hole mir da aber nochmal eine genauere Zahl. Da nur das Geschoss mit den Sitzungssälen öffentlich ist, haben die Mitarbeiter auf den restichen Geschossen eigene Toiletten. Ist zwar für das öffentliche Geschoss suboptimal da die Richter, bzw. dienendes Fussvolk dann mit auf die öffentliche Toilette müssen oder in ein anderes Geschoss, aber unumgänglich da kein Platz vorhanden, und der Einbau der jetzigen Toiletten schon mehr Platz wegnimmt als vorher dafür zur Verfügung stand.

Neufert ist eine gute Idee, da blätter ich auch nochmal durch.


*edit*

eine andere Frage drängt sich mir noch auf, die ich nicht lösen konnte. Bei Männertoiletten sind ja auch Urinale vorgesehen. Kann ich auf Urinale verzichten wenn ich statt dessen ein weiteres Klosett dafür anbringe? Oder müssen Urinale wirklich als selbige für die werten Herren montiert werden um die Knie jener zu schonen?

Grüße
LH

Geändert von LaHood (09.09.2009 um 16:10 Uhr).

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Datum: 09.09.2009
Uhrzeit: 18:01
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar?

#2 (Permalink)
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Zu letzterem kann ich nichts sagen.

Ich denke aber schon, dass ein Gericht üblicherweise in der Summe Sitzungssäle mit mehr als 200 Besuchern zeitgleich hat, oder? Also, die Summe aller Säle ist mehr als 200... dann würde die Verordnung ja schon greifen. Oder ist das ein Dorfgericht?

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Datum: 09.09.2009
Uhrzeit: 21:03
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #3 (Permalink)
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Die Urinale schützen nicht nur die Knie der "User" - vielmehr wird der Sehnenscheidenentzündung der Reinigungskräfte vorgebeugt.

Und ein Pinkeln im Sitzen ist nachwievor auch im Gericht nicht vor Gericht einklagbar

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Datum: 10.09.2009
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #4 (Permalink)
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Ich musste mich gerade auch mal wieder mit der Bemessung der Toilettenanzahl beschäftigen. Für Versammlungsstätten gibt es die gut gemachte VDI 6000 Blatt 3 sowie die VDI 3818 für öffentlich zugängliche (Besucher) Toiletten.

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cadmandu09: Offline


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Datum: 12.10.2009
Uhrzeit: 12:56
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #5 (Permalink)
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Weiss jemand ob es die VDI 6000 Blatt 3 irgendwo für umme gibt ?

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Datum: 12.10.2009
Uhrzeit: 15:23
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von cadmandu09 Beitrag anzeigen
Weiss jemand ob es die VDI 6000 Blatt 3 irgendwo für umme gibt ?
Ziemlich sicher in der nächsten Universitätsbibliothek für den Preis der notrwendigen Kopien.
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Datum: 12.10.2009
Uhrzeit: 17:39
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AW: Versammlungsstättenverordnnug bei Gericht anwendbar? #7 (Permalink)
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wo stehen eigentlich die Vorschriften für öffentliche Toilettenanlagen, zB Mindestraumhöhe und so ?
eine VDI ist ja keine Vorschrift, richtig?
Sprich: ich habe keine Lust, die m.E. viel zu großzügige VDI anzuwenden.

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