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AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster das bedeutet, dass meine Einschätzung im Beitrag vorher richtig zu sein scheint?! |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Zitat:
ich persönlich sehe zumindest 2 Bauteile. Eine Außenwand (1) und eine Vorhangfassade (6). Die Glasfassade wird sowieso extra betrachtet. Gruß -- Blumenschein |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Zitat:
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AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Hallo Kieler, gedacht war dafür Pfeil "Bauteil 3" Gruß -- Blumenschein |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster glaubst Du, dass die EnEV das mit Vorhangfassaden meint? Vorgehängte hinterlüftete Fassaden implizieren zwar, dass es sich um Vorhangfassaden handeln könnte, schau Dir mal die geforderten U-Werte für Vorhangfassadfen an, dann weißt Du welches Bauteil das ist! Aus: Tabelle 1 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen [Zeile] [Bauteil]................[Maßnahme nach]...[Wohngebäude].......[Nichtwohngebäude] [2d] ....[Vorhangfassaden] [Nr. 6 Satz 1]........[1,50 W/(m²·K) 4)]...[1,90 W/(m²·K) 4)] |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Hallo, ich finde leider keine genauere Definiton für Vorhangfassade in der EnEV. Für mich setzt sich eine Vorhangfassade aus folgenden Komponenten zusammen: • Dämmung, • Unterkonstruktion inkl. • Befestigungsmittel, • Hinterlüftung, • Außenverkleidung (Vorhang). Du hast allerdings recht, wenn die Mindest U-Werte für Vorhangfassaden recht hoch sind. Allerdings hatte die EnEV, mit Blick auf ihr eigenes Ziel, schon immer teileweise seltsame Ansprüche gegenüber einzelnen Bauteilen. Gruß -- Blumenschein |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Na Du bist aber hartnäckig: Zitat:
sollte, dass es sich um eine Glasfassade handelt, wäre das nicht so, dann würde es in Deutschland wohl kaum noch andere Konstruktionen als vorgehängte hinterlüftete geben, denn ein U-Wert von 1,5 bedeutet, dass es z.B. ausreichte eine Holzverschalung auf UK direkt auf´s Hintermauerwerk zu schrauben ;) |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) Hallo, zum Ursprungsthema noch eine Ergänzung. Bitte Seite 3 unten beachten. Ich darf darauf hinweisen, dass das pdf schon ein wenig älter ist. Die Stellungnahme des DIBT wird wohl die 12. Auslegungsstaffel sein. Interessant ist jedoch, dass sich die "Expertenrunde" scheinbar auch nicht einig ist. Vielleicht wäre hier mal ein Gericht oder der Gesetzgeber gefragt. Das Thema scheint spannend zu bleiben. Gruß -- Blumenschien |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster ich fnd´das nicht spannend, sondern verwirrend und lächerlich. Es ist jetzt schon jedesmal ein Kraftakt, den Bauherren so einigermaßen Sinn und Folgen der EnEV zu erklären, und dann ist noch nicht mal so eine "Bagatelle" geklärt. Als wenn das Leben eines Planers nicht schon Fallstricke genug hätte... |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster Hallo, nur wer könnte denn Ansprechpartner sein, damit sich mal was ändert? Die Kammer, das Bundeswirtschaftsministerium, der Kommunalpolitiker...?? Gruß -- Blumenschein |
AW: Bagatellgrenze EnEV 09 Fenster [OT]...wohl eher der liebe Gott ;) [/OT] |
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