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Roman20: Offline
Ort: Wien Beitrag Datum: 17.10.2009 Uhrzeit: 01:24 ID: 35841 | Social Bookmarks: Hallo! Bei meinem heurigen Entwurf geht es um ein mehrgeschossiges Holzhaus in Berlin Prenzlauer Berg (Schwedter Straße Nr.6). Ich hab jetzt versucht mich mal schlau zu machen, welche Bestimmungen der Bebauungsplan für mich vorsieht - und da hab ich so meine Schwierigkeiten... Den Bebauungsplan hab ich gefunden, interpretieren kann ich das ganze aber leider nicht wirklich - ich finde auch keine Anleitung So weit bin ich bis jetzt: FIS-Broker bzw. der Plan hierzu: Vielleicht kann mir schnell jemand erklären was hier die max. Gebäudehöhe ist, ob es Beschränkungen gibt zu wieviel Prozent das Grundstück bebaut werden darf, wie es mit Abstandsflächen aussieht, ob es Linien gibt wo ich anbauen muss...bzw. mir kurz erklären wie ich den Plan interpretiere bzw. wo ich eine Anleitung finde. Wenn jemand mal für Wien eine solche Info braucht kann ich den Gefallen gerne gutmachen - da bin ich zu Haus da kenn ich mich aus :-)!!! Vielen Dank und schöne Grüße Roman |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.10.2009 Uhrzeit: 11:52 ID: 35842 | Social Bookmarks: Bin da auch kein Experte, aber für mich sieht das nicht wie ein Bebauungsplan aus, sondern wie ein Auszug aus der Allgemeinen Liegenschaftskarte (ALK). Aus der Karte, kannst Du lediglich die Grundstücksgeometrien, die Adresse und die Baubauungshöhen der Nachbarbebauung entnehmen. In Deinem Fall haben die Nachbargebäude eine Höhe von IV (4) Vollgeschossen. Eine Höhe in Metern ist in dieser Karte nicht angegeben. Ein B-Plan enthält viel mehr Informationen. Diese sind oft durch farbige Schraffuren und Symbole dargestellt, die in Verbinung mit der Legende erst zu einer Aussage führen. Wenn es keinen B-Plan gibt, was in Berlin in einigen Gebieten durchaus sein kann, gilt §34 des BGB. Danach könntest Du Dich in Art und Maß der Nutzung an die Nachbarbebauung anlehnen. Es gibt dann aber keine exakten Festlegungen. Es zählt dann nur das, was von der Baugenehmigungsbehörde genehmigt wird. Es gibt zu §34 so eine schöne Beschreibung wie die Art und das Maß beurteilt werden sollen. Ich erinner mich nicht genau daran, aber lautete irgendwie so: "…, so dass eine Person, die allgemein gebildet und ein Verständnis für Architektur hat, es nachvollziehen kann. " Oder so ähnlich. In Deinem Fall, wenn es denn ein §34 ist, würde ich mich an der Nachbarbebauung orientieren. Also 4 Vollgeschosse, in einer Flucht mit den Nachbarn. Ich würde auch ein Staffelgeschoss in Betracht ziehen, wenn der Entwurf es zuläßt. Außerdem könntest Du die Bebauung des hinteren Grundstücks in Betracht ziehen.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 17.10.2009 Uhrzeit: 13:24 ID: 35843 | Social Bookmarks: ... die nötigen Abstandsflächen sind in der Bauordnung aufgeführt. |
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Roman20: Offline
Ort: Wien Beitrag Datum: 17.10.2009 Uhrzeit: 23:41 ID: 35848 | Social Bookmarks: Danke schon mal für die informativen Auskünfte! Mika du wirst sicher recht haben mit deiner Annahme - für mich schaut das nämlich auch nicht aus wie ein Bebauungsplan wenn ich das mit dem Wiener vergleiche... Ich glaube wenn ich einen richtigen Bebauungsplan, mit Legende und so, sehe bin ich schon im Stande das halbwegs richtig zu interpretieren- so Unterschiedlich kann das ja auch nicht sein - aber dieser Plan hat mich ein bissl verwirrt, weil auf dem zu bebauenden Grundstück gar nix eingetragen ist. §34 gefällt mir schon mal- bei uns ist ja alles bis ins Kleinste 1000mal geregelt. Hat noch jemand einen Tipp wie ich nachsehen kann ob es einen richtigen Bebauungsplan für das Grundstück gibt bzw. wie ich den gegebenenfalls bekomme? Herzlichen Dank für die Hilfe! |
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Kyle: Offline
Beitrag Datum: 20.10.2009 Uhrzeit: 14:16 ID: 35874 | Social Bookmarks: Hallo, also im FIS Broker ist eindeutig zu erkennen, dass die betroffene Baulücke in der Schwedter Straße außerhalb eines festgesetzten oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans liegt. Damit beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des BauGB nach § 34 (Im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Das würde bereits oben ausgeführt. Ein Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ist gemäß § 34 Absatz 1 BauGB zulässig, wenn mehrere Tatbestände erfüllt sind. Es kommt dabei schlussendlich auf das Einfügen in die bestehende (!) nähere Umgebung an und betrifft folgende Kriterien:
Grüße, Max |
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Roman20: Offline
Ort: Wien Beitrag Datum: 21.10.2009 Uhrzeit: 12:10 ID: 35890 | Social Bookmarks: Vielen Dank Max - du hast alle meine offenen Fragen geklärt! Dann werd ich mal ans Entwerfen gehen! Danke nochmals allen für die Hilfe! Schöne Grüße, Roman |
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