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VOB Abrechnung Beton Unterzug bei Deckenversprung Weiß einer der Kollegen genaueres über die VOB - Regelung (DIN 18331) über die Abrechnung von Unterzügen? Die neue VOB 2006 lässt bei Deckenversprüngen zu, dass die gesamte Höhe des Unterzugs / Überzugs (von OK obere Decke bis UK untere Decke) abgerechnet werden darf. Gilt das auch, wenn der Deckenversprung nur unterseitig stattfindet (dünne Decke - dicke Decke), die Oberseite aber eben durchläuft? Danke an alle, die etwas wissen! |
AW: VOB Abrechnung Beton Unterzug bei Deckenversprung Zitat:
Ausnahme: Es gab mehrere Betonierabschnitte. D.h. die dickere Decke wurde zuerst komplett betoniert und dann die andere (dünnere) Decke angefügt. Dann ist die Abrechnung der Schalung über die gesamte Deckenhöhe natürlich berechtigt. |
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