Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.04.2007
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Pförtner: Offline
Ort: HH Beitrag Datum: 28.10.2009 Uhrzeit: 14:41 ID: 36006 | Social Bookmarks: Hallo, bei einer Sanierungsmaßnahme wird in den Laubengängen WDVS aufgebracht. Dies macht die Gänge, als Fluchtweg schon schmaler. Hinzu kommt das in regelmäßigen Abständen Stützen gesetzt werden müssen. Meine Fragen: - Wie breit muß ein Laubengang sein wenn er als Rettungsweg dient? - Ist es zulässig wenn der Rettungsweg sozusagen punktuell durch Stützen geschmälert wird? Vielen Dank! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 28.10.2009 Uhrzeit: 23:46 ID: 36016 | Social Bookmarks: also, eine tür schmälert einen fluchtweg auch punktuell, insofern könnte das zulässig sein. für treppen gilt als fluchtwegbreite eine lichte breite von 1m, insofern könnte ich mir das für einen laubengang auch vorstellen, hab dazu aber nix gefunden. frage ist auch, ob da schärfere barrierefrei-anforderungen sind. die genauen anforderungen mußt du der bauordnung entnehmen . |
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Sascha S: Offline
Ort: Regensburg Beitrag Datum: 03.11.2009 Uhrzeit: 15:14 ID: 36113 | Social Bookmarks: hi, die mbo sowie die meisten lbos enthalten nur"für den größten zu erwartetenden Verkehr ausreichend"...ist also eher schwammig ausgedrückt. handelt es sich um einen sonderbau? wenn ja ist es in aller regel in den sonderbauvorschriften geregelt. wenn nicht könnte man evtl die arbeitstättenrichtlinie asr 2.3 zu rate ziehen, und sich evtl daran orientieren. |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 26.03.2010 Uhrzeit: 14:53 ID: 38456 | Social Bookmarks: Ich denke selber hier irgendwelche Texte zu interpretieren ist nicht der richtige und vielleicht auch etwas umständlichere Weg. Schick die Pläne dem Beauftragten für vorbeugenden Brandschutz der ortsansässigen zuständigen Feuerwehr. Der sagt Dir im Regelfall sofort was wie wo wann zulässig ist. |
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