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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.01.2010 Uhrzeit: 00:59 ID: 36984 | Social Bookmarks: Tach zusammen, ein Bekannter hat ein Grundstück gekauft. Für ein Bauanzeigeverfahren wird auch ein amtlicher Lageplan benötigt. Das Liegenschaftsamt sagt, der Eigentümer müsse diesen Plan selbst erstellen lassen. Ist das so ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Social Bookmarks: Wenn das gekaufte Grundstück in dieser Form schon mehrere Monate oder Jahre existiert und nicht erst vor kurzem Änderungen an Grundstücksgröße oder -grenzen vorgenommen wurden, dann sollte auch ein amtlicher Katasterplan davon existieren. Die Kosten für die Aufstellung eines solchen Plans hat, so kenne ich es jedenfalls, nicht der Grunstückseigentümer zu tragen. Anfordern kann den Planauszug aus dem Liegenschaftskataster inkl. Eigentümernachweis eigentlich jeder Planer/Architekt. Die Bestellung erfolgt formlos schriftlich per Fax/E-Mail. Die Kosten liegen bei ca. 40 €. So ist es jedenfalls bei uns in Rhld.-Pf. Das spätere Einmessen des fertigen Gebäudes zum Einzeichnen in die Katasterpläne durch das Katasteramt geht allerdings zu Lasten des Bauherrn. War das die passende Antwort oder wolltest Du etwas anderes wissen? | |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.01.2010 Uhrzeit: 02:40 ID: 37041 | Social Bookmarks: Hallo Archimedes, Danke für Deine Antwort. So wie Du es schilderst, kenne ich es eigentlich auch. Wobei ich nicht genau weiß, ob ein amtlicher Lageplan nach BauvorlagenVO in Brandenburg das gleiche ist wie ein Katasterplan. Wenn ja, dann frage ich mich unter welchen Umständen es einem Bauherren zugemutet werden kann, so einen Plan erstellen zu lassen. Und ob ein Bauherr, dazu überhaupt befugt ist. Kann §34 so ein Umstand sein ? Bei dem ganzen Tamtam geht es um eine Bauanzeige, für die folgende Unterlagen einzureichen sind: 1.Amtlicher Lageplan 2.objektbezogener Lageplan 3.Außenanlagenplan 4.Grundstücksentwässerungsplan 5.Bauzeichnungen 6.Baubeschreibung 7.Nachweis der Bauvorlageberechtigung 8.Erklärung des Objektplaners 9.Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz. Der amtliche Lageplan wird wie folgt definiert: §2 Amtlicher Lageplan (1) Der Amtliche Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen und die mit öffentlichem Glauben beurkundet sind. Der Amtliche Lageplan ist im amtlichen Lage- und Höhenbezugssystem anzufertigen; dabei ist ein Maßstab von 1 : 200 zu verwenden. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann einen anderen Maßstab verlangen oder zulassen, wenn ein solcher zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist. Der Amtliche Lageplan ist von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer behördlichen Vermessungsstelle, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen, anzufertigen. (2) Der Amtliche Lageplan enthält:
(3) In den Amtlichen Lageplan können die geplanten baulichen Anlagen und weitere Angaben aus dem objektbezogenen Lageplan nach § 3 nachrichtlich als Eintragungen aufgenommen werden, auch wenn sie nicht durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen und nicht mit öffentlichem Glauben beurkundet sind. (4) Grundstücksgrenzen müssen entsprechend den Vorschriften über die Liegenschaftsvermessung festgestellt sein oder als festgestellt gelten. Kann eine Grundstücksgrenze nicht festgestellt werden, so ist im Amtlichen Lageplan das Ergebnis der Grenzermittlung zugrunde zu legen. Die Grundstücksgrenze ist entsprechend zu kennzeichnen. (5) Ein Amtlicher Lageplan ist nicht erforderlich, wenn durch das Vorhaben die Lage und die äußeren Abmessungen eines vorhandenen Gebäudes und die Abstandsflächen nicht geändert werden. Ich gehe, davon aus, das es ein Liegenschaftskataster und damit auch eine Liegenschaftskarte in Planform gibt, sonst wäre es wohl auch nicht möglich ein Grundstück zu kaufen bzw. zu definieren, oder ? Und wenn der Katasterplan das gleiche ist wie der amtliche Lageplan, warum sagt mir die gute Frau vom Amt dann, dass der Bauherr den erstellen lassen muss ? Der Bauherr will den Plan jedenfalls nicht zahlen (er ist so zu sagen unter Schock) und ich will mich nicht mit Unwissenheit vor der Dame vom Amt entblößen.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
Social Bookmarks: Zitat:
Es muß doch prinzipiell einen Plan von diesem Gebiet gegeben haben und wenn es auch nur eine Flurkarte gewesen ist. Ich hatte diesen Fall noch nicht, aber ganz Deutschland ist erfasst und kartografiert. Es kann sich dann doch eigentlich nur um die Umänderung eines bestehenden Lageplans handeln und nicht um eine völlige Neuzeichnung. Sollte es notwendig sein, daß der Bauherr die Grenzen und Abmessungen selbst in grafischer Form liefern muß, dann bleibt eigentlich nur der Weg zu einem anerkannten Vermesser oder man beauftragt das Katasteramt selbst damit. Ich würde aber den externen Vermesser aus Kostengründen vorziehen. Vielleicht einfach mal dort anklopfen und nachfragen. Es gibt in der Nähe sicherlich ein Vermessungsbüro und die sollten in solchen Fällen Bescheid wissen. Das blosse Fragen kostet ja nichts. | ||
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.01.2010 Uhrzeit: 11:38 ID: 37089 | Social Bookmarks: Ich glaube, Du hast Recht, der Hase liegt im Pfeffer bei der Änderung der Grundstücksgrenzen (Flurstücksgrenzen). Davon hat der Bauherr zwar nichts gesagt, aber dass heißt ja nicht, dass so ein Fall nicht vorliegt. Ein andere Erklärung wäre, dass der amtliche Lageplan Informationen enthält, die der Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht enthält, wie z.B. die Höhenlagen der Eckpunkte oder angrenzenden Verkehrsflächen oder sowas.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 Geändert von mika (09.01.2010 um 11:56 Uhr). |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.01.2010 Uhrzeit: 11:41 ID: 37090 | Social Bookmarks: Ich hab noch was gefunden zum Unterschied zwischen amtlichen Lageplan und amtlicher Flurkarte als Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Katasterplan). Danach würden sich Katasterplan und amtlicher Lageplan doch unterscheiden. Denn nach den Ausführungen in dem PDF ist die Genauigkeit der Katasterpläne nicht ausreichend, da sie Abweichungen im Meterbereich enthalten können, da die digitalen ALKs größtenteils auf Scans von historischen Karten (M1:3000) basieren, und beim Nachzeichnen Ungenauigkeiten von 0,5mm zum Abweichungen von 1,5m führen. Um einen Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde oder einem amtlichen Vermesser werde ich wohl nicht herum kommen, aber immerhin, bin ich jetzt schon mal etwas informierter.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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