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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 07.01.2010 Uhrzeit: 11:54 ID: 37029 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, angenommen ich habe einen Schadenfall in einem mehrstöckigem Bürohaus, ehemals Wohnhaus. Das Haus wird von einer Firma als Büro genutzt. Das Haus lässt sich wie folgt beschreiben: Baujahr: 1900 1920 Lage: NRW Bauart: massive Bauweise Decken: Holzbalkendecken mit Blindboden und Schüttung (Lehm und Sand), Deckenbelag: Holzwolleleichtbauplatten, verputzt Fußbodenbelag: Holz Dachkonstruktion: Satteldach Dachdeckung: harte Deckung Durch einen Leitungswasserschaden sind die Schüttungen der Holzbalkendecken sowie die Unterdecke durchnässt und müssen teilweise großflächig ausgetauscht werden. Ein Genehmigungsverfahren ist nicht notwendig. Muss ich jetzt generell die Brandschutzmindestanforderungen der BauO NRW ( §34) für Decken beachten, sprich gibt es ähnlich wie in der EnEV Vorschriften, dass ab einen bestimmten Grad der Sanierung die neusten Brandschutzanforderungen zu beachten sind? Sowohl in der BauO NRW, als auch die DIN 4102 sagen meiner Meinung nach dazu nichts Konkretes! Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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