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Beitrag
Datum: 26.01.2010
Uhrzeit: 23:10
ID: 37373



AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung

#1 (Permalink)
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Um welches Bundesland gehts denn? Die Bauordnungen sind nämlich teilweise verschieden und ich weiss nicht, ob schon überall die Gebäudeklassen eingeführt wurden.

In der Musterbauordnung werden sowohl Gebäudeklassen als auch Sonderbauten in §2 definiert.
siehe: IS Argebau -0-

Aber ein Gebäude gehört immer einer Gebäudeklasse an und kann zusätzlich Sonderbau sein.

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devran: Offline

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Beitrag
Datum: 27.01.2010
Uhrzeit: 21:49
ID: 37406



AW: Sonderbau und Richtlinien bzW Verordnung

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Aber ein Gebäude gehört immer einer Gebäudeklasse an und kann zusätzlich Sonderbau sein.
Ja OK, dh. ,also ich lerne mit der HBO, das in §2 Nr:3 erst festgesetzt wird, das ein Gebäude zu einer Gebäudeklasse gehört und Nr:6 und Nr:8 führen weitere Unterteilungen ein... Danke nochmal
__________________
"Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR

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