Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 236
devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 22.01.2010 Uhrzeit: 19:38 ID: 37292 | Social Bookmarks: Hallo kennt jemand den zusammenhang zwischen Sonderbau nach LBO und Verordnungen wzB. Versammlungsstättenverordnung ausser das man nach §3 verpflichtet ist Baubestimmungen einzuhalten... mfg Devran
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.01.2010 Uhrzeit: 22:07 ID: 37296 | Social Bookmarks: Sonderbauten sind Bauten, die wegen ihrer Größe (zB Gebäude über der Hochhausgrenze) und/oder ihrer "besonderen" Nutzung (Schule, Versammlungstätte, Industriebau, Krankenhaus...) zur Bauordnung verschärfte oder auch reduzierte Anforderungen haben können. Zu einigen Sonderbauten wurden Sonderbauvorschriften erlassen (Hochhausrichtlinie, Schulbaurichtlinie, Gaststättenbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Krankenhausbauverordnung, Versammlungsstättenverordnung etc.). Nicht in allen Bundesländern gibt es alle Sonderbauvorschriften und diese können sich, wie die Bauordnungen, auch noch zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Wann welche Sonderbauvorschrift anzuwenden ist, wird meißt im ersten Abschnitt definiert. Im Grunde genommen ist die Bauordnung nach meiner Erfahrung nur auf Wohnegebäude, Verwaltungsbauten und kleine Ladenlokale "pur" anzuwenden. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 23.01.2010 Uhrzeit: 13:16 ID: 37301 | Social Bookmarks: ganz wichtig für die Sonderbauten wie Schulen, Produktionsstätten etc sind auch die GUV-Richtlinien, die ergänzend zu dem oben genannten Regelwerk beachtet werden müssen. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 236
devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 22:35 ID: 37370 | Social Bookmarks: Im Brandschuzukalender von Ernst & Sohn werden Sonderbauten auch zu Gebäudeklassen zugeordnet. Worauf stützen die sich? Habe ich irgendwas überlesen, akzeptieren tue ich es...
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 26.01.2010 Uhrzeit: 23:10 ID: 37373 | Social Bookmarks: Um welches Bundesland gehts denn? Die Bauordnungen sind nämlich teilweise verschieden und ich weiss nicht, ob schon überall die Gebäudeklassen eingeführt wurden. In der Musterbauordnung werden sowohl Gebäudeklassen als auch Sonderbauten in §2 definiert. siehe: IS Argebau -0- Aber ein Gebäude gehört immer einer Gebäudeklasse an und kann zusätzlich Sonderbau sein. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 236
devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 27.01.2010 Uhrzeit: 21:49 ID: 37406 | Social Bookmarks: Ja OK, dh. ,also ich lerne mit der HBO, das in §2 Nr:3 erst festgesetzt wird, das ein Gebäude zu einer Gebäudeklasse gehört und Nr:6 und Nr:8 führen weitere Unterteilungen ein... Danke nochmal
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche §4 | Blumenschein | Planung & Baurecht | 4 | 06.05.2008 10:26 |