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![]() Beitrag Datum: 06.02.2010 Uhrzeit: 21:56 ID: 37637 | Social Bookmarks: Zitat:
Und man braucht hier prinzipiell eine Brandwand, jedenfalls in Hamburg: "Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, (...) wenn diese Wände mit einem geringerem Abstand als 2,50 m gegenüber Grundstücksgrenzen errichtet werden." | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 01:42 ID: 37638 | Social Bookmarks: ........ ich wiederhole mich: eine Wand aus 24er Mauerwerk ist üblicherweise eine Brandwand, genauere Anforderungen kann man in der LBauO nachlesen. Der entsprechende Fassadenanschluss ist auch kein Problem, da sich die Fassade nach vorne öffnet, und nicht zum Nachbar. Verstehe nicht, warum ihr jetzt auf der Brandwand herumreitet. Wie oben zitiert sind bei Grenzbebauung sowieso Brandwände erforderlich. Was hat das jetzt mit der Auskragung zu tun? |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 03:00 ID: 37641 | Social Bookmarks: ich interpretiere die Skizze so, dass die Glasfassade (strassenseitig) des neuen Gebäudes ungefähr bündig zum Nachbargebäude (graues Dreieck?) gebaut werden soll. Nachbargebäude und Neubau haben keinen Abstand zueinander. Bei weniger als 5m Abstand zu eienem Gebäude auf einem anderen Grundstück muss eine äußere Brandwand errichtet werden. Diese geht sinnigerweise von Außenwand zu Außenwand. Auf der Skizze gibt’s aber eine Lücke nach vorn von 1m, wo die transluzente Wärmedämmung hin soll (warum überhaupt transluzent zum Nachbargebäude?). Meiner Meinung nach stellt sich gar nicht die Frage der transluzenten Wärmedämmung, Auskragungen und so. Oder hab ich die Skizze falsch verstanden? |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 11:18 ID: 37642 | Social Bookmarks: richtig. Wenn Du ein Gebäude anbaust, dann hat dein Gebäude zum Nachbar eine Brandwand. diese geht dann bis VK Fassade. Trotzdem kannst Du auf den Mauerkopf Deine Pfosten-Riegel-Fassade anlegen. Man kann z.b. mit SSG-Fassaden auch die Profile optisch verstecken. Und die Fassade, die vor dem Mauerkopf liegt, bedeutet keine Schwächung der Brandwand. Zitat:
Was meinst Du damit? | |
Social Bookmarks: Beim Thema Brandschutz wäre aber auch noch der Brandüberschlag über die Fassade selbst zum Nachbarn zu beachten. Hier muß unabhängig von der seitlichen Brandwand darauf geachtet werden, daß durch die (Fenster-)öffnungen kein Feuer zu den Fassadenöffnungen im Nachbargebäude übergreifen kann. Das waren immer mind. 1,9 m Abstand zumindest in Rhld.-Pfalz. Das würde bedeuten, daß die seitlichen Flächen der vorderen Fassade auch entsprechend ausgebildet werden müßten, wenn es im Nachbargebäude Öffnungen in der Nähe der gemeinsamen Grenze gibt. Bei 3 m Gesamtbreite der Baulücke könnte das schon zum Problem werden. | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 18:01 ID: 37653 | Social Bookmarks: Bei einem Rücksprung von 1 m an der Brandwand des Nachbars ist aber ein Überschlag des Feuers ncht gegeben. Ausserdem könnte man immer noch die letzten Meter zum Nachbar als Vorhangfassade in Glas ausführen, d.h. ohne dass die Fassade eine Öffnung darstellt. Aus welchem Paragraph hast Du die Auflage mit den Fenstern? Habe gerade den §36 über Brandwände gelesen, und entsprechende Mindestabstände nicht gesehen, kann es aber auch überlesen haben. PS ich glaube nicht, dass das Geb. nur 3m breit ist, siehe meine Interpretation weiter oben. Glaube der Grundriss ist nur teilweise dargestellt. |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 18:13 ID: 37654 | Social Bookmarks: ich glaube, es ist wurscht, was der Nachbar da im moment gebaut hat. Wenn man keine Baulasten bekommen möchte, muß man davon ausgehen, daß der NAchbar zB auch direkt an die Grenze oder das maximal zulässige Gebäude baut. hm Diskussion ist aber nicht einfach, weil ich den Grundriss auch nicht richtig verstehe. |
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