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Beiträge: 11
michael_62: Offline
![]() Beitrag Datum: 07.02.2010 Uhrzeit: 21:16 ID: 37660 | Social Bookmarks: Wieso erhälst du bei 1m keine Eintragunslast und eine derartige auf dem Nachbargrundstück? In der BauO bei uns steht, dass bei Unterschreitung 5m zur Nachbarbebauung oder 2.5m zur Grenze und 5m zur Nachbebeabauung eine hochfeuerhemmende B90 Wand mit mechanische Anprallfestigkeit zu erreichten ist. Wenn die 5 Meter gesichert sind, dann muss das zusätzlich als öffentliche Baulast auf das Nachbargrundstück eingetragen werden. Ist das in deiner Landes BO anders? |
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