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Pumpenschacht im Gebäude Hallo, gestern habe ich ein Gebäude aus den 80er gesehen. Erstaunlicherweise befand sich im UG ein Schacht, der angeblich anfallendes Grundwasser auffangen soll. Das Grundwasser wird dann über eine Pumpe in die Abwasserleitung der Hausentwässerung geführt. Der Keller wurde zum großen Teil aktiv genutzt, sprich es gibt einen schwimmenden Estrich etc. Da ich diese Konstruktionsart nicht kenne, bin ich ein wenig überrascht: 1.) Ist diese Konstruktionsart zulässig? Das Risiko, dass ich dadurch einen irgendwann einen großen Schaden erzeuge ist sehr hoch. 2.) Nach welchem Regelwerk kann so etwas konstruiert werden, nach der DIN 12056-4? 3.) Gemäß DIN 1986-3 ist es nicht zulässig Grundwasser in eine Kanalisation einzuleiten. War das in den 80er Jahren zulässig? Vielen Dank für die Infos, Gruß -- Blumenschein |
AW: Pumpenschacht im Gebäude Also Drainagepumpschächte sind schon üblich. Dass man Drainagewasser nicht ohne Weiteres ins Entwässerungssystem einführen darf hat zwei Gründe: Gefahr von Rückstau und Einbringung von Schwemmstoffen in die Kanalisation. Wenn das Drainagewasser über die Rückstauebene gepumpt und dann ins Entwässerungssystem eingeführt wird ist das eigentlich kein Problem. Darüber sollte eigentlich auch in den Achtzigern eine Genehmigung vorliegen. Bestandsentwässerungsanlagen sind sowieso im Regelfall ein Witz, bei energetischen Sanierungen, die auch Perimeterdämmung einschließen, empfehlen wir daher grundsätzlich Totalerneuerung...denn 2016 kommt schneller als man glaubt :D |
AW: Pumpenschacht im Gebäude Hallo, vielen Dank. Mit 2016 meinst du die Dichtheitsprüfung von Grundleitungen? Gruß -- Blume |
AW: Pumpenschacht im Gebäude exakt! |
AW: Pumpenschacht im Gebäude Tja, ich glaube das wird für so manchen Eigentümer noch eine teure Angelegenheit! Gruß -- Blumenschein |
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